Änderungsbescheid mit nur aufgeführten Monat der Änderung?

  • Hallo, hatte meine Nebenkostenabrechnung mit Guthaben letzten Monat eingereicht.

    Ein Teil des Guthabens wurde angerechnet. Allerdings taucht im Änderungsbescheid nur der angerechnete Monat "August 2024" auf.
    Bewilligungszeitraum läuft aber noch bis Dezember 2024.

    Im Bescheid steht:

    Die bisher ergangen Bescheide vom .../... werden insoweit aufgehoben.

    Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit vom 01.08.2024 - 31.08.2024 in folgender Höhe bewilligt:

    Und auch im Berechnungsbogen taucht nur der August 2024 auf. Und bei der Krankenversicherung auch.

    Wie sich die Leistungen im einzelnen zusammensetzen, können sie dem Berechnungsbogen entnehmen.

    Grundlage für die Abänderung:

    Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X in Verbindung mit
    § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft im Zeitraum vom 01.08.2024 - 31.08.2024 aufzuheben.

    Heißt das danach gilt der vorherige Bescheid wieder?


    Weil nicht das ich ab September dann ohne Geld da stehe, und wie gesagt Bewilligungszeitraum ist noch bis Ende des Jahres...?

    Steigt da jemand durch?

  • Ist diese Verfahrensweise so üblich?

    Bist du dir ganz sicher, hab echt voll Angst dass der Sachbearbeiter die anderen Monate bis zum Jahresende vergessen hat?

    Kann ich mir trotzdem sicher sein dass der Änderungsbescheid nur für den Monat August gilt?


    Ich bin nämlich der Meinung das damals bei meinen Eltern in Änderungsbescheiden immer alle Monate bis zum Ende des Bewilligungszeitraum aufgeführt waren?

  • Ist diese Verfahrensweise so üblich?Natürlich. Im Gegenteil, das muss sogar so gemacht werden, wenn sich in den anderen Monaten nichts ändert.

    Bist du dir ganz sicher, hab echt voll Angst dass der Sachbearbeiter die anderen Monate bis zum Jahresende vergessen hat?

    Kann ich mir trotzdem sicher sein dass der Änderungsbescheid nur für den Monat August gilt?


    100%ig sicher.


    Ich bin nämlich der Meinung das damals bei meinen Eltern in Änderungsbescheiden immer alle Monate bis zum Ende des Bewilligungszeitraum aufgeführt waren?


    Das gibt es natürlich auch. Wenn sich z. B. die monatlichen Heizkosten ändern, dann sind ja auch mehrere Monate betroffen.

  • Und ich dachte halt der Änderungsbescheid setzt den vorherigen Bescheid immer komplett außer Kraft.

    Und deswegen ist alles bis zum Ende des BWZ aufgeführt.

    Vielleicht war ich auch nur verwundert weil meine Fallmanagerin letztes Mal meinte sind wohl auch paar neue andere Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung.


    Und diesmal war auch komisch normalerweise sendet man ja die Betriebskosten-Abrechnung ein und es wird angerechnet diesmal hat man gewartet und wollte erst einen Zufluss Nachweis sehen. Ist das auch so üblich eigentlich?

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