Hallo, hatte meine Nebenkostenabrechnung mit Guthaben letzten Monat eingereicht.
Ein Teil des Guthabens wurde angerechnet. Allerdings taucht im Änderungsbescheid nur der angerechnete Monat "August 2024" auf.
Bewilligungszeitraum läuft aber noch bis Dezember 2024.
Im Bescheid steht:
Die bisher ergangen Bescheide vom .../... werden insoweit aufgehoben.
Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit vom 01.08.2024 - 31.08.2024 in folgender Höhe bewilligt:
Und auch im Berechnungsbogen taucht nur der August 2024 auf. Und bei der Krankenversicherung auch.
Wie sich die Leistungen im einzelnen zusammensetzen, können sie dem Berechnungsbogen entnehmen.
Grundlage für die Abänderung:
Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X in Verbindung mit
§ 40 Absatz 1 Satz 1 SGB II Die Entscheidung ist mit Wirkung für die Zukunft im Zeitraum vom 01.08.2024 - 31.08.2024 aufzuheben.
Heißt das danach gilt der vorherige Bescheid wieder?
Weil nicht das ich ab September dann ohne Geld da stehe, und wie gesagt Bewilligungszeitraum ist noch bis Ende des Jahres...?
Steigt da jemand durch?