Guten Tag an alle die das lesen.
Wie dem Titel zu entnehmen ist, habe ich im Juli sowohl Bürgergeld, als auch mein erstes Gehalt erhalten.
Nun soll ich das gesammte Bürgergeld für den Juli, einschließlich Mietkosten zurückzahlen.
Das Gehalt, dass ich zum Ende des Monats erhalten hatte enthielt das Geld für die Miete des Folgemonats, jedoch nicht genug um auch für den Juli aufzukommen.
Das Bürgergeld wird, wie die Gehälter, am Ende des Monats gezahlt und enthält jeweils das Geld für die Miete des Folgemonats.
Durch die vollständige Rückforderung einschließlich der Monatsmiete entsteht für mich nun im Juli eine Lücke in der Mietzahlung.
Ich kenne mich mit der Rechtlage nicht so aus und das Forum ist nicht für eine ordentliche Rechtsberatung gedacht, aber ich würde mich über Erfahrungswerte in solchen Situationen und weitere Informationen sehr freuen.
Darüber hinaus arbeite ich an einem Antwortschreiben, zu dem ich gerne Feedback hätte:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
zum Glück wurde ich nach meiner Umschulung, die zum 7.7.24 offiziel beendet wurde unbefristet übernommen. An dieser Stelle erstmal vielen Dank für die Genehmigung der Umschulung und die langwierige Unterstützung.
Die Bekanntgabe der Ergebnisse und damit die Beendigung der Umschulung wurde aus dem Juni in den Juli verschoben, weil die Handwerkskammer das nicht anders organisieren konnte. Ich hatte in der Aufregung um meine Abschlussprüfung leider vergessen das mitzuteilen.
Den Vertrag habe ich dann erst am 10.7.24 erhalten und rückwirkend zum 1.7.24 unterschrieben. Erst dann stand wirklich fest, dass ich übernommen werde und der Hilfebedarf über das Bürgergeld größenteils wegfällt, also konnte ich Sie nicht vor der bereits ende Juni gezahlten Leisung informieren.
Dadurch entsteht mir aber ein Problem mit der Miete. Das Gehalt das ich bekam reichte für die Bezahlung der Augustmiete allemal, jedoch ist das Gehalt immer für die Miete im Folgemonat eingeplant und für zwei Monatsmieten, also Juli und August reicht mein Gehalt, durch Mehrkosten die ich nun habe, dann doch nicht so ganz. Nach überfälligen Reparaturen ist auch die Weiterbildungsprämie bereits aufgebraucht.
Die Gehälter in Deutschland werden ja in der Regel zum Ende des Monats ausgezahlt und die Mietzahlung muss in der Regel zum Anfang des Monats gezahlt werden. Dadurch wird klar, dass die Gehälter immer für die Miete des Folgemonats gedacht sind. Das Jobcenter, bzw. die Agentur für Arbeit zahlt ebenfalls am Ende des Monats und darin ist auch die Leistung über die Miete für den Folgemonat mit einbegriffen. Sie sehen sicher, wie durch die vollständige Rückforderung der Leistung, also einschließlich der Mietkosten, nun im Juli eine Lücke von einer Monatsmiete entsteht, die weder durch die Bürgergeldleistung, noch durch das Gehalt gedeckt wäre.
Dass ich sämtliche anderen Leistungen der Zahlung für den Juli zurückzahlen muss ist eindeutig klar und dazu bin ich, falls die Zahlungsforderung im September oder später beglichen werden kann, auch in der Lage.
Nur die Rückzahlung der Mietkosten kann ich nicht mit dem Zweck der Leistungen in Einklang bringen. Ich bitte Sie freundlichst das Mietlückenproblem in Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Mit freundlichem Gruß,
Vielen Dank für jeden, der sich die Zeit nimmt zu antworten!