Hallo zusammen,
ich beziehe seit August '23 BG und war zu dem Zeitpunkt bei meinem Vater gemeldet, den ich auch pflege.
Nun hat mein Vater seine Betriebskostenabrechnung für 2023 erhalten, die ein recht beachtliches Guthaben aufweist.
Das JC halbiert die ganze Sache (wegen zweier Bedarfsgemeinschaften), was für mich noch verständlich ist.
Aber warum wird "meine" Hälfte des Guthabens vollständig für 12 Monate angerechnet und nicht nur für die fünf Monate, die ich in 2023 wirklich Leistungen bezogen habe?
Als Grund und Berechnungsgrundlage wird mir andauernd nur der § 22 Abs. 3 SGB II genannt.