Gutschrift von Betriebskosten wird voll angerechnet?

  • Hallo zusammen,

    ich beziehe seit August '23 BG und war zu dem Zeitpunkt bei meinem Vater gemeldet, den ich auch pflege.
    Nun hat mein Vater seine Betriebskostenabrechnung für 2023 erhalten, die ein recht beachtliches Guthaben aufweist.
    Das JC halbiert die ganze Sache (wegen zweier Bedarfsgemeinschaften), was für mich noch verständlich ist.
    Aber warum wird "meine" Hälfte des Guthabens vollständig für 12 Monate angerechnet und nicht nur für die fünf Monate, die ich in 2023 wirklich Leistungen bezogen habe?

    Als Grund und Berechnungsgrundlage wird mir andauernd nur der § 22 Abs. 3 SGB II genannt.

  • Weil es nur auf den Zeitpunkt der Gutschrift ankommt, nicht darauf, in welchem Zeitraum das Guthaben erwirtschaftet wurde. Wenn das Jobcenter jetzt z. B. 2024 dir voll die Hälfte der Nebenkosten zahlt, du ab Januar 25 aber kein Bürgergeld mehr bräuchtest und im August 25 die Abrechnung für 24 mit einem Guthaben kommt, kannst du das alles wiederum behalten, obwohl das Jobcenter das 12 Monate lang gezahlt hat.

  • Wobei man heutzutage auf fast jede Frage eine Antwort bei Mr. Google findet. Ich finde es immer erstaunlich (hier soll sich jetzt bitte keiner angesprochen fühlen), dass die jungen Menschen mit Internet & Co. aufwachsen. Wenn sie aber mal was raussuchen sollen, was nix mit Fun und Sport zu tun hat, dann klappt das nicht. Habe ich im Verwandten- und Freundeskreis ganz oft. Der oder die muss da und da hin, kannst du uns bitte mal die Verbindung mit den Öffis raussuchen. Hallo.... Selbst suchen bitte. Aber hier gibt es ja Foren, in denen man auf seine Fragen oft auch die richtigen Antworten bekommt. Das finde ich toll.

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