Bürgergeld - Kosten der Unterkunft - Auflösung eines gemeinsamen Mietvertrags

  • Hallo,

    ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage. Ansonsten bitte ich um Mitteilung, wohin ich mich wenden könnte.

    Mein Ex-Partner und ich wohnen derzeit noch in einer gemeinsamen Wohnung. Wir sind beide als Hauptmieter eingetragen, können also auch nur beide gemeinsam kündigen. Er ist derzeit nicht erwerbstätig. Ich habe die Wohnung vor der Trennung alleine bezahlt.

    Wir wohnen in einem Ort mit sehr angespanntem Mietmarkt. Daher habe ich auch nach der Trennung noch einige Monate die Miete weiter bezahlt, bis ich ihn aufforderte, bis zum Auszug mit zu zahlen. Er hat daraufhin Bürgergeld beantragt und zahlt nun einen Teil mit.

    Das Zusammenleben gestaltet sich zunehmend schwierig, weshalb ich nun darum gebeten habe, dass wir gemeinsam die Kündigung unterschreiben. Ich hätte die Wohnung gerne übernommen, ziehe im Zweifel aber auch selbst aus, wenn es nicht anders geht.

    Mein Ex-Partner meint nun, dass das Amt sich querstellen könnte. Für ihn alleine ist die Wohnung ziemlich sicher unangemessen (78 Quadratmeter, die Miete übersteigt das, was er an Bürgergeld bekommt).

    Ist es tatsächlich so, dass das Amt ihn an einer Unterschrift hindern könnte? Oder kann die Kündigung im Gegenteil die Dringlichkeit für ihn heraufsetzen, sich also sogar positiv bei der Wohnungssuche für ihn auswirken?

    Ich bin dankbar für eine Einschätzung.

  • Danke, Tamar!

    Er sagt, dass er erst unterschreibt, wenn er eine Bestätigung vom Amt hat, dass sie nicht "gegen die Kündigung sind". Jetzt möchte ich da ungern ein großes Fass aufmachen und einen Anwalt mit der Frage beschäftigen. Mein nächster Schritt wäre statt dessen, eine Mail an das örtliche Jobcenter zu schicken, um von dort eine "offizielle" Aussage zu bekommen. Oder gibt es noch eine andere Stelle, die mir bzw. meinem Ex-Partner da Auskunft geben kann?

    Danke nochmals für die Hilfe bisher!

  • Jetzt möchte ich da ungern ein großes Fass aufmachen und einen Anwalt mit der Frage beschäftigen. M

    Für was ein Fass aufmachen? Worum geht es dir eigentlich?


    Mein nächster Schritt wäre statt dessen, eine Mail an das örtliche Jobcenter zu schicken, um von dort eine "offizielle" Aussage zu bekommen.

    Was soll das bringen? Aus Datenschutzgründen wird man dir gar keine Auskunft geben.


    Wenn du dort wohnen bleiben willst und dir die Wohnung auch allein leisten kannst, dann soll ihn der Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen und gut. Dann muss er sich sowieso eine andere Wohnung suchen, du kannst ihn ja jederzeit an die frische Luft setzen.

  • Danke für eure Nachfragen!

    Worum geht es mir? Gute Frage. Dass mein Ex-Partner die Kündigung unterschreibt und auszieht. Gleichzeitig, dass er nicht komplett abstürzt, weil ihm das Amt Leistungen kürzt. Ihr seht schon, ich kenne mich in Sachen Bürgergeld überhaupt nicht aus.

    Das Problem ist, dass ich uns damals beide als Hauptmieter habe eintragen lassen. Wir können also auch nur beide gemeinsam kündigen. Und diese Kündigung möchte mein Ex-Partner nicht unterschreiben, weil er fürchtet, dadurch Nachteile beim Amt zu bekommen. Gleichzeitig überlegt er, ob durch die Kündigung vielleicht sogar die Dringlichkeit bei einer Hilfe durchs Amt bei der Wohnungssuche steigen könnte. So oder so möchte er gerne eine Absicherung haben und stellt sich daher bei der Unterschrift quer.

    Mit meinen Vermietern habe ich bereits gesprochen. Sie nehmen mich nach der Kündigung als Alleinmieterin in einen neuen Vertrag. Nur der bisherige muss eben von beiden gekündigt werden, da wir beide Hauptmieter sind, keine Untermiete oder ähnliches.

    Mit "Fass aufmachen" meine ich den Gang zum Anwalt. Wenn ein Hauptmieter raus will, der andere nicht, kann der andere zur Mitwirkung an der Kündigung verpflichtet werden. Ich hoffe noch darauf, dass wir uns das sparen können, indem ich ihm die Unsicherheit nehme, dass das Amt sich bei seiner Kündigung irgendwie quer stellen könnte.

  • Dass mein Ex-Partner die Kündigung unterschreibt und auszieht.

    Das ist ein rein mietrechtliches Problem, keines mit Bürgergeld. Selbst, wenn er Millionen verdienen würde, könnte er da nunmal Probleme bereiten und die Kündigung torpedieren. Dann musst du zivilrechtlich die Mitwirkung durchsetzen.


    Mit "Fass aufmachen" meine ich den Gang zum Anwalt. Wenn ein Hauptmieter raus will, der andere nicht, kann der andere zur Mitwirkung an der Kündigung verpflichtet werden.

    Genauso. Das ist die Konsequenz, wenn er die Kündigung nicht unterschreiben möchte. Seine Bürgergeldproblematik soll dich dabei nicht tangieren.

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