Trotz Partner und Schwangerschaft Anspruch auf Bürgergeld

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich beziehe zur Zeit Bürgergeld da ich eine psychische Erkrankung habe . Ich bin unter 25 und musste aus ärztlichen Rat aus meinem Elternhaus ausziehen bin zur Zeit auch krankgeschrieben. Nun wollen mein Partner und ich im Dezember nach meiner Operation aufgrund von Endometriose ein Kind kriegen, nun ist meine Frage da mein Partner normal arbeitet circa 1900 € netto kriegt ob ich dann noch ein Anspruch habe Auf Bürgergeld? Unsere Mietkosten belaufen sich auf 740 € inklusive Nebenkosten.

    Zusätzlich hätte ich noch eine Frage und zwar wenn ich kein Bürgergeld mehr erhalte, Wer übernimmt dann meine Krankenversicherung wird die Krankenversicherung durch das Elterngeld übernommen?


    ganz liebe Grüße:saint:

  • Es dürfte noch ein Anspruch auf Aufstockung herauskommen. Ob dann allerdings Wohnung und bei Kind dann Kinderzuschlag höher wäre und ihr deshalb darauf verwiesen werdet, kann man jetzt noch nicht abschätzen.

    Wenn ihr aus dem Bürgergeld fallt und du nicht krankenversichert sein solltest, kann das Jobcenter einen Zuschuss zu den Kosten der KV/PV zahlen. Oder ihr denkt über Heirat nach, dann wärst du familienversichert.

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