Jobcenter fordert schriftlichen Ablehnungsbescheid ALG I für Bürgergeldantrag

  • Hallo,

    Ich bin neu hier und hoffe ich bekomme hier etwas Hilfe zu meinem Problem.

    Ich bin seit 14 Monaten alleinerziehende Mutter.

    Nachdem mir mein Arbeitsvertrag nach dem Mutterschutz gekündigt wurde, habe ich am 25.06. einen Termin beim Arbeitsamt wahrgenommen um einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Im Rahmen der persönlichen Vorsprache hatte mir die Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes erklärt, dass mir in meinem Fall kein Arbeitslosengeld zusteht, weil ich nicht mindestens 15 Stunden in der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann. Denn dadurch dass ich kein Kitaplatz für mein 1-jähriges Kind habe und nicht mindestens 15 Stunden arbeiten kann, stünde mir kein Arbeitslosengeld zu. Ich bräuchte also kein Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Ich müsste mich somit an das zuständige Jobcenter wenden und Antrag auf Bürgergeld stellen.

    Den Antrag auf Bürgergeld habe ich sodann gleich Ende Juni gestellt. Nun wurde mir Bürgergeld zunächst bis Ende Dezember bewilligt.

    Jedoch wurde mir nun mitgeteilt, dass ich eine Bestätigung über die Ablehnung von Arbeitslosengeld vorlegen soll. Nun habe ich inzwischen mehrfach dem Jobcenter den Sachverhalt geschildert, wonach mir im Rahmen der persönlichen Vorsprache beim Arbeitsamt bereits mündlich mitgeteilt wurde, dass in meinem Fall mir kein Arbeitslosengeld zusteht und ich kein Antrag auf Arbeitslosengeld stellen brauche.

    Nun akzeptiert das Jobcenter meine schriftliche Stellungnahm nicht und erwartet die Vorlage einer schriftliche Ablehnung vom Arbeitsamt zum Arbeitslosengeld.

    Ich bin jetzt total verzweifelt, weil mir das Arbeitsamt ja von vornherein eine Antragstellung von Arbeitslosengeld als sinnlos erklärt hat.

    Was soll ich nun tun?

    Das Jobcenter sollte doch auch die gesetzliche Regelung kennen, wenn eine alleinerziehende Mutter kein Kitaplat hat und somit dem Arbeitsmarkt nicht für mindestens 15 Stunden zu Verfügung steht.

    Ausserdem könnte doch das Jobcenter beim Arbeitsamt nachfragen, wie sich der Sachverhalt darstellt.

  • Wo ist denn das Problem, den Antrag zu stellen und dann die Ablehnung einzureichen? Dann hat es das Jobcenter von der zuständigen Behörde schwarz auf weiß und gut. Die Agentur für Arbeit ist nunmal die zuständige Stelle, zu entscheiden, ob Anspruch besteht oder nicht. Nicht das Jobcenter und nicht du. Wenn aus irgendeinem Grund doch Anspruch bestanden hätte und der nicht mehr realisiert werden kann, weil das JC dich nicht hingeschickt hätte, wäre es ggf. schadenersatzpflichtig. Die Antragstellung ist ja nun wirklich nur eine Formalie.

  • Das Problem für mich ist, dass ich mit einem Kind von knapp 1 Jahr ohne Antragsunterlagen extra in das 20km entfernte Arbeitsamt irgendwie nochmal hinkommen muss. Wozu habe ich im Juni schon beim Arbeitsamt vorgesprochen und wollte den Antrag stellen?

    Das Arbeitsamt hätte doch auch wissen müssen, dass ich beim Jobcenter später was vorlegen muss.

    Ich habe mich auf die Aussage von der Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes verlassen. Wenn die zu mir sagt, in meinem Fall ist keine Antragstellung sinnvoll, weil mir kein Arbeitslosengeld zusteht, dann muss ich das glauben.

    Und nochmal, meine Voraussetzungen sind sowohl dem Arbeitsamt, als auch dem Jobcenter bekannt. Warum also zunächst ein sinnlosen Antrag stellen, nur um ein Stück Papier zu erhalten?

    Das ist doch wohl der klassische Bürokratie- Wahnsinn.

  • Wenn die zu mir sagt, in meinem Fall ist keine Antragstellung sinnvoll, weil mir kein Arbeitslosengeld zusteht, dann muss ich das glauben.

    Das darfst du auch glauben. Allerdings braucht man eben sowas gelegentlich schriftlich, wie du gerade jetzt erkennen kannst.


    Warum also zunächst ein sinnlosen Antrag stellen, nur um ein Stück Papier zu erhalten?

    Weil der Bäcker (Jobcenter) zwar so ähnliche Sachen macht wie ein Konditor (Agentur für Arbeit), aber eben nur so ähnlich. Und weil es nur so ähnlich ist, kann der einzelne JC-Mitarbeiter eben nicht wissen, ob es nicht doch ein Schlupfloch bzgl. Alg für dich gibt. Immerhin gibt es ja auch einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Vollendung des 1. LJ des Kindes und es könnte durchaus sein, dass das jetzt zutrifft.


    Den Antrag auf Alg kann man mWn inzwischen auch online stellen.

  • Den Antrag auf ALG I musst Du vsl. nicht vor Ort stellen, so Du schon inmal "aktenkundig" dort warst. Stell Ihn online. Füge ein Anschreiben bei, in dem Du darauf hinweist, dass man Dir bereits gesagt hat, dass es keinen Anspruch gibt, Du aber eine schriftliche Bestätigung fürs Jobcenter benötigst.

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