Nachzahlung von Unterhalt

  • Hallo ihr Lieben ,

    ich habe von August 2022 bis Juli 2024

    Aufstockung von Bürgergeld und teilweise 4 Monate volle Leistungen für mich und mein Kind erhalten .

    2020 würde eine Klage von meiner Seite aus über das Gericht eingeleitet ,zwecks Unterhalt des Kindes und Trennungsunterhalt .

    Nun soll ein Vergleich eingegangen werden wo der Kindesvater rückwirkend von 2018 bis Juli 2022 ( also i.d. Zieten ohne Leistungsbezug ) und dann weitere Rückzahlungen bis August 2024 bis Dezember 2024 an uns zu zahlen hat .( Da war Leistungsbezug )

    Auch soll er Trennungsunterhalt ab 2018 bis 2024 in Höhe von 10 000 Euro leisten , die er ab der Scheidung ( die steht am 20.09.2024) an rückwirkend mit 150 € mtl . abzahken kann .ein Entgegenkommen meiner Seite .

    Nun möchte er den rückwirkende Unterhalt erst dann bezahlen wenn ich vorlege , dass Ansprüche gegenüber der Arge nicht bei ihm eine gefordert werden .

    Da ich ab August 2024 aus dem Bürgergeld ausgestiegen bin , da ich Wohngeld berechtigt bin , stellt sich mir die Frage was die Arge sich zurück holt .

    Der Kindesunterhalt bis 2022 dürfte davon nicht berührt sein .

    Dass ich dann die Restzahlung der Arge angeben werde , damit sie prüft was und ob sie verrechnen darf ist für mich klar .

    Doch der Zufluss ist ja fiktiv .


    Kann mir jemand etwas aufklärendes schreiben , wie ich mich korrekt verhalten kann ?

    Oder wie das rechtlich sein wird .

    Danke und liebe Grüße

  • Du meinst sicherlich das Jobcenter, oder? Der Anspruch auf Unterhalt ist für die Zeit, in der du ALG2/Bürgergeld erhalten hast, gem. § 33 SGB II an das Jobcenter übergegangen. Das heißt, dass du gar nicht aktivlegitimiert bist, für diese Zeit selbst Unterhalt geltend zu machen. Jedenfalls nicht bis zu dem Umfang, in dem du Leistungen des Jobcenters erhalten hast. Leistet dein Ex daher an dich, wäre es für ihn nicht schuldbefreiend. Logisch, dass er das geklärt haben möchte.


    Setze dich mit dem Jobcenter in Verbindung. Die sollen entweder als Beteiligte mit in den Prozess einsteigen oder dir die Befugnis rückübertragen und ihren Anspruch beziffern.


    Genaueres kannst du auch hier nachlesen. Allerdings ist das für einen juristischen Laien keine einfache Materie. Selbst Anwälte haben sehr oft ein Problem, zu verstehen, dass ihr Mandant den Prozess so gar nicht führen kann und ggf. Anträge auf das Jobcenter umzustellen sind. Hast du denn keinen Anwalt? Beim Familiengericht gilt doch normalerweise Anwaltszwang. Daher sollte es dir doch dein Anwalt erklären können?

  • Doch , es läuft alles über einen Anwalt .

    Ich denke der Vergleich kann wohl dann so nicht eingegangen werden .

    Die Klage läuft seit 2019 und ich habe erst durch Erhalt von Krankengeld im August 2022 Leistungen beanspruchen müssen .

    Ab August diesen Jahres keine Leistungen mehr und die Klage läuft noch .

    Ich denke ich werde am Montag das Jobcenter informieren dass ein Vergleich im Raum steht .

    Es wäre ja in meinem eigenen Interesse wenn er die Rückstande August 2022 bis August 2024 selbst an das Jobcenter zählt .

    Nur was ist mit dem Betrag vor Juli 2022 , wird das auch eingefordert ?


    Ich möchte einfach dass das Verfahren , dass solange schon geht , da er kaum mitwirkt endlich beendet wird .

    Und natürlich ist es legitim , dass er sich absichern möchte .da stehe ich nicht im Wege .

    Das Gericht kennt meine Einkommen , die Anwältin auch .

    Danke für deine Antwort .

  • Die Klage läuft seit 2019 und ich habe erst durch Erhalt von Krankengeld im August 2022 Leistungen beanspruchen müssen .

    Dann gilt die gesetzliche Prozessstandschaft:


    • Unterhaltsansprüche ab Rechtshängigkeit: Hier greift die gesetzliche Prozessstandschaft, § 265 Abs. 2 ZPO. Danach hat die Abtretung auf den Prozess keinen Einfluss. Der Forderungsübergang auf den Leistungsträger ab Rechtshängigkeit beeinträchtigt die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Unterhaltsberechtigten im eigenen Namen nicht. Der Unterhaltsberechtigte muss aber seinen Klageantrag auf Zahlung an den Leistungsträger umstellen.

    https://www.iww.de/fk/archiv/unte…anpassen-f13874


    Dein Anwalt soll sich mit dem JC in Verbindung setzen

    Die müssen ihren Anspruch beziffern, damit er den Antrag umstellen kann.


    Für Zeiten ohne Leistungsbezug musst du nichts machen.

  • Ich habe gerade gesehen , dass ich sogar bei Erstantrag mitgeteilt habe , dass ein Verfahren wegen Unterhalt läuft .

    Ich nehme an , der Jobcenter hat ihn angeschrieben , gehe davon aus , dass er , da er abgetaucht war ihn nicht erwischt haben .

    Ich habe das der Anwältin nun geschickt und warte ab .

    Ich danke dir so

    Bin so müde davon .

    Hätte er seinen Unterhalt bezahlt , wäre es nicht so entartet .

    Ich gebe auch gerne bescheid , wie es verlaufen ist .

    Liebe Grüße

  • Ja, 4 Jahre, bis der Unterhalt geregelt ist, ist extrem lange und die beste Gelegenheit, menschliche Abgründe in einer Person, die man mal geliebt hat, zu entdecken. Dazu natürlich jetzt noch der Faktor Jobcenter. Ich drücke dir die Daumen, dass es in deinem JC eine so fähige Unterhaltsabteilung gibt wie in meinem und die schnell reagieren, damit du endlich einen Deckel auf die Sache bekommst und abschließen kannst.

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