Praktikum zur Berufsorientierung während Bürgergeldbezug

  • Hallo allerseits!

    Ich bekomme Bürgergeld und möchte Praktika zur Berufsorientierung machen, v. a. ein ‎Praktikum in einer Bibliothek. Dort sind Praktikumsplätze leider schwer zu bekommen, v. a. ‎wenn es sich nicht um Pflichtpraktika handelt. Eine Vergütung ist unüblich.‎
    Mein Arbeitsvermittler hat mir eröffnet, dass (unbezahlte?) Praktika in meiner Situation ‎eigentlich nicht erlaubt sind. Wenn ich so etwas machen wolle, dürfe das nicht ,,Praktikum" ‎heißen, sondern müsse als ,,Schnuppertage" oder ,,Probearbeiten" ‎deklariert werden. Außerdem dürfe es max. eine Woche dauern. Mehrere (verschiedene) ‎solche Praktika (, die anders heißen müssen,) zu machen, sei auch problematisch. (Ich ‎glaube, er hat angedeutet, dass ein bis zwei solche Praktika denkbar wären, aber mehr eher ‎nicht oder gar nicht.)‎

    Jetzt habe ich überraschenderweise doch ein Praktikum in einer Bibliothek angeboten ‎bekommen, das genialerweise bereits am 23.09. beginnen und ein bis zwei Wochen gehen ‎könnte. Am Dienstag (3.9.) habe ich in der Bibliothek einen Termin zum Kennenlernen.‎

    Ich habe folgende Befürchtungen für den Fall, dass ich per E-Mail meinen Arbeitsvermittler ‎um Erlaubnis bitte, dieses Praktikum machen zu dürfen:‎

    • Es dauert zu lange, bis er reagiert und alle Formalitäten geklärt sind.‎

    Hintergrund: In meiner ersten Nachricht an ihn hatte ich betont, dass es für mich ‎derzeit Priorität hat, Praktikumsstellen anzufragen. Daraufhin hat er mich sofort zu einem ‎weiteren (meinem zweiten) Ortstermin zwei Wochen später bestellt, ohne auf meine Nachricht zu antworten. Erst zwei ‎Wochen später (!) beim Ortstermin habe ich dann von ihm erfahren, dass ich eigentlich ‎keine Praktika machen darf. Auf meine zweite Nachricht (anderes Thema) hat er gar nicht ‎reagiert.‎

    • Er verlangt, das Praktikum als ,,Probearbeit" zu deklarieren, was die Bibliothek ablehnen ‎wird, weil sie dann einen Lohn zahlen müsste. (Auf Nachfrage meinte der Bibliotheksleiter, ‎eine Praktikumsvergütung sei unüblich in Bibliotheken.)‎
    • ‎Wenn das Praktikum als ,,Schnuppertage" deklariert wird, dürfte ich rein rechtlich ‎betrachtet nur zugucken und nicht/kaum mitmachen: ,,Erlaubt sind Zuschauen und ‎probeweise Tätigkeiten, die keinen wirtschaftlichen Wert für den Arbeitgeber haben." ‎Quelle: https://www.informationsportal.de/schnuppertag-oder-probearbeitstag/‎


    Als einzige Alternative fällt mir ein, für die Zeit des Praktikums eine Ortsabwesenheit zu ‎beantragen und gegenüber dem JC kein Wort über das Praktikum zu verlieren. Oder wäre ‎das vielleicht sogar völlig in Ordnung, sodass ich offen darüber sprechen könnte?‎
    ‎ ‎
    Was ratet ihr mir? Wie würdet ihr vorgehen?‎
    Ich danke euch im Voraus! 😊

    Zum Charakter des Praktikums:‎
    Ich würde die Gelegenheit haben, in alle Arbeitsbereiche einen Einblick zu bekommen. Es ‎klang so, als würde mein Praktikum so aussehen, wie es mit Schülern, die dort ein ‎Schülerbetriebspraktikum machen, immer gehandhabt wird – ggf. halt nur ‎zusammengedampft auf eine Woche statt zwei Wochen. Von einem ,,Scheinpraktikum" kann ‎also aus meiner Sicht keine Rede sein. Außerdem handelt es sich ja um eine öffentliche ‎Bibliothek, die (mindestens zum größten Teil) aus öffentlichen Geldern finanziert ist.

    Zu meiner Situation, falls es relevant ist:‎
    ‎- Studienabbrecher
    ‎- kein Berufsabschluss
    ‎- will eine Ausbildung machen
    ‎- Mein Arbeitsvermittler hat mich bisher nur ,,beauftragt", meine Berufsorientierung ‎voranzutreiben, und optional eine dafür nützliche Maßnahme (Coaching) vorgeschlagen. ‎Von Bewerbungen o. ä. war bisher keine Rede.‎

  • Der Einfachheit halber hier nochmal, was ich dir an anderer Stelle bereits geschrieben habe:


    Es ist seitens des Vermittlungsbereichs der Jobcenter immer wieder erstaunlich, wie schlecht dort der Unterschied zwischen Alg und Bürgergeld hinsichtlich der Anforderung der Verfügbarkeit bekannt ist. Die Aussage wäre korrekt, wenn du normales Arbeitslosengeld bekommen würdest, denn dann wärst du während des Praktikums nicht verfügbar und hättest keinen Anspruch.

    Beim Bürgergeld spielt Verfügbarkeit aber keine Rolle. Es gibt kein Verbot, selbst ein Praktikumsvertrag abzuschließen und es nur als Maßnahme machen zu dürfen. Mit der Zuweisung als Maßnahme hast du halt nur den Vorteil, dass eventuelle Kosten (Fahrtkosten) erstattet werden, du bei Unfall versichert bist und im Falle einer Schwarzarbeitkontrolle einen Nachweis hast, dass du eben nicht schwarz arbeitest.

    Allerdings kannst und solltest du Unfallschutz über den Praktikumsvertrag regeln und der ist natürlich auch ein Nachweis, dass nicht schwarz gearbeitet wird.

    Lange Rede, kurzer Sinn; Du kannst das Praktikum ruhig machen, es gibt dadurch weder Anlass für eine Sanktion (soweit du nicht aufgrund des Praktikums irgendwas anderes verweigerst) noch für eine Leistungseinstellung.

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