Hallo,
meine Frau hat monatlich unterschiedliche Einkünfte, weswegen ich immer nur vorübergehende Bewilligungsbescheide erhalte. Oftmals mussten wir nach Erhalt der endgültigen Bescheide Beträge zurück zahlen. Da ich im November in Rente gehe und das Kapitel "Bürgergeld" abschließen möchte, habe ich meine Unterlagen nochmal geordnet. Ich habe die endgültigen Bewilligungsbescheide lückenlos rückwirkend bis 09.2021 vorliegen. Davor, vor allem während der Coronazeit fehlen einige endgültigen Bescheide. Meine Frage: Wie lange kann das Amt Beträge von mir zurück fordern? Die Lohnbescheinigungen meiner Frau, welche zur Berechnungsgrundlage hernagezogen wurden, liegen dem Amt lückenlos vor.
Gruß
Andreas