Betriebskostenabrechnung Guthaben und Bürgergeld

  • Moin, Mahlzeit oder wie ich saaach: Dach ooch

    Bin neu hier

    Hab heute meine BK- Abrechnung bekommen und war etwas verwundert. Denn es steht drin:

    "Durch die Preisbremsen der Bundesregierung fallen die Heizkosten für 2023 viel geringer aus als erwartet. Dies führt im Ergebnis bei vielen Abrechnungen zu einem höherem Guthaben. Aufgrund des Wegfall der Preisbremsen ab 2024 steigen die Kosten vom Jahr 2023 zu 2024.

    Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Guthaben aus er Abrechnung 2023 auf ihrem Mieterkonto zu belassen, um so eine Nachzahlung für 2024 zu verhindern .... "


    Ja da ist eine nette Summe aufgelaufen und nach Rücksprache mit meinem Vermieter bleibt das Guthaben zweckgebunden auf dem Mieterkonto. Geheizt wird mit Fernwärme und Warmwasser auch aus der Fernwärme.

    Jetzt ist aber das Problem: Da ich als Aufstocker dennoch Bürgergeld beziehe, habe ich das Problem dass ich hier eine Rückforderung erhalten könnte. Steht meist laut Tante Google in einschlägigen Foren und Websites.:search

    Miete wird von Anfang an von meinem Lohn bezahlt. Das Jobcenter überweist mir zwar die KdU. Könnte also theoretisch das Guthaben zurückfordern, obwohl es zweckgebunden für die nächste Betriebskostenabrechnung verwendet wird? :hmm

    Die Abrechnung habe ich dem Jobcenter schon zugesendet. mit dem Vermerk, dass das Guthaben zweckgebunden verwendet wird. Leider finde ich aber keine Urteile der Sozialgerichte und des BSG. über zweckgebundene Guthaben bei Nebenkostenabrechnungen Darum bitte ich hier mal um etwas Aufklärung für nen alten Mann.:/

  • Es gibt keine Zweckbindung. Das ist eine Empfehlung. Du kannst über das Guthaben frei verfügen. Daher ist es es natürlich als Einkommen gem. § 11 iVm § 22 Absatz 3 SGB II anzurechnen.

  • Heißt im Endeffekt bleibts beim Vermieter und ich bin damit raus? Ich bin auf die 1K nicht angewiesen durch meinen Job, mir ists dann doch lieber wenns nächstes Jahr knapp wird dass ich die Betriebskostenabrechnung bezahlen kann und somit. Diese Behörde noch sparen kann. Weil sie ja " wirtschaftlich arbeite" . Schade dass man wegen solcher Regelungen als Aufstocker nochmals zur Kasse gebeten wird. Wer Energie spart muss zahlen. Selbst wenn das verbliebene Guthaben beim Vermieter bleibt oder wie in anderen Fällen als Mietausgleichszahlung vom Vermieter verrechnet wird um entstandene Mietrückstände zu begleichen. Hier sollte der Gesetzgeber mal genauer hinschauen und vielleicht eine Änderung vornehmen

  • Ich verstehe deine Antwort nicht. Das Guthaben wird auf das Bürgergeld angerechnet und mindert die vom Jobcenter berücksichtigte Miete. Das heißt, dass du entsprechend weniger Bürgergeld bekommen wirst, eventuell auch eine Rückforderung, wenn der Folgemonat der Gutschrift schon vorbei ist.


    Was du mit dem Guthaben machst, ist deine Sache. Wenn du das Geld brauchst, lass es dir auszahlen, wenn nicht, dann lass es halt auf dem Mietetkonto.


    Wo du "nochmal" zu Kasse gebeten wirst, entgeht mir. Und wo der Gesetzgeber genauer hinschauen soll, auch. Das JC hat dir Bürgergeld inclusive Leistungen für die Miete erbracht. Logisch, dass dann ein Guthaben auch dem Jobcenter zusteht und nicht dir.

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