Moin, Mahlzeit oder wie ich saaach: Dach ooch
Bin neu hier
Hab heute meine BK- Abrechnung bekommen und war etwas verwundert. Denn es steht drin:
"Durch die Preisbremsen der Bundesregierung fallen die Heizkosten für 2023 viel geringer aus als erwartet. Dies führt im Ergebnis bei vielen Abrechnungen zu einem höherem Guthaben. Aufgrund des Wegfall der Preisbremsen ab 2024 steigen die Kosten vom Jahr 2023 zu 2024.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihr Guthaben aus er Abrechnung 2023 auf ihrem Mieterkonto zu belassen, um so eine Nachzahlung für 2024 zu verhindern .... "
Ja da ist eine nette Summe aufgelaufen und nach Rücksprache mit meinem Vermieter bleibt das Guthaben zweckgebunden auf dem Mieterkonto. Geheizt wird mit Fernwärme und Warmwasser auch aus der Fernwärme.
Jetzt ist aber das Problem: Da ich als Aufstocker dennoch Bürgergeld beziehe, habe ich das Problem dass ich hier eine Rückforderung erhalten könnte. Steht meist laut Tante Google in einschlägigen Foren und Websites.
Miete wird von Anfang an von meinem Lohn bezahlt. Das Jobcenter überweist mir zwar die KdU. Könnte also theoretisch das Guthaben zurückfordern, obwohl es zweckgebunden für die nächste Betriebskostenabrechnung verwendet wird?
Die Abrechnung habe ich dem Jobcenter schon zugesendet. mit dem Vermerk, dass das Guthaben zweckgebunden verwendet wird. Leider finde ich aber keine Urteile der Sozialgerichte und des BSG. über zweckgebundene Guthaben bei Nebenkostenabrechnungen Darum bitte ich hier mal um etwas Aufklärung für nen alten Mann.