Diskussion über Bürgergeld-Gesetzgebung - Umzug und Kosten der Unterkunft

  • MIr wurde auch mal vom JC gesagt so eifach umziehen ist nicht. Dann wurde aber die alte Miete weiter an mich überwiesen und von mir aber in voller Höhe gezahlt. Der Grund warum ich umgezogen bin ist der dass über mir ein Elektrobrand war und wie sich im Nachhinein herausstellte ihr eigener Ehemann Elektriker Hausmeister usw. spielte sowie eine BK Abrechnung die ich bis heuer nicht bezahlt hab da sie selbst dem JC spanisch vorkam.

    Ich bin dennoch umgezogen und hab 2022 einen Überprüfungsantrag gestellt nebst einen Widerspruch gegen den letzen Bescheid. Rechtlich hatte ich zu dem Zeitpunkt noch einen Job der mir den Umzug ohne Kosteninanspruchnahme des JC sowie Gelder wie Erstausstattung und Kaution erleichterte. Die Kaution hab ich selbst bezahlt.

    Das JC war der Meinung, dass ich 135 € Mieteigenanteil selbst tragen muss. Danach kam die erste Mieterhöhung. Mit dem WBA wurde mir dann die volle Miete überwiesen. Der Überprüfungsantrag sowie der Widerspruch mit Androhung zur Klage, korrigierte die Fehler der Sachbearbeiter und ich bekam eine Nachzahlung. Bis heute streite ich mich mit dem JC über die Angemessenheit der Wohnung, hier gibt es keinen richtigen Mietspiegel und bei den anderen Kosten sind sie sich uneins. Aber sie haben im Endeffekt aktzepieren müssen dass ich aus einer schlechteren Wohnsituation ausgezogen bin und eine angemessene Wohnung gefunden habe die den " Vorgaben" des JC entspricht.

    Meine Meinung dazu: In den Agenturen arbeiten manchmal Menschen, die nach 2Jahren Weiterbildung immer noch nicht begriffen haben dass die Menschen die um Hilfe bitten oder Hilfe benötigen nicht nur eine Nummer , eine Akte oder ein Fall sind, sondern Menschen die eigentlich eigene Entscheidungen treffen Können oder Menschen denen sie als Sachbearbeiter helfen müssten.

    Das hab ich bisher nur 3 x erlebt dass in einer "Behörde" Menschliche Empathie herrscht.

  • Nein es geht bei den Leuten nur ums Geld denn diese Behörden müssen "wirtschaftlich" arbeiten. egal was man darunter verstehen mag. Realistisch gesehen ist. Die Wirtschaftlichkeit gegeben wenn der BG- Empfänger in seiner alten Wohnung verbleibt und die Behörde die Kosten in voller Höhe übernimmt. Es gibt Fälle da werden die Empfänger genötigt einen Umzug zu machen weil die alte Wohnung für diese Behörde unangemessen ist, weshalb schon der Begriff Unangemessenheit dehnbar und für manche JC Auslegungssache ist. Dabei erfährt keiner Unterstützung. Sucht man sich eine neue Bleibe, ist man doch nicht mehr der mündige Bürger, denn als Leistungsempfänger ist man der Willkür der Sachbearbeiter ausgeliefert. Die entscheiden im Endeffekt ob mann umziehen darf oder nicht und warum man umzihen möchte. Freie Entscheidung nach dem Gesetz? Fehlanzeige.

  • Nein es geht bei den Leuten nur ums Geld denn diese Behörden müssen "wirtschaftlich" arbeiten.

    Und genau das ist Gesetz. Es geht um Steuergelder und der Staat hat eine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler, dieses Geld auch vernünftig auszugeben.


    Es gibt Fälle da werden die Empfänger genötigt einen Umzug zu machen weil die alte Wohnung für diese Behörde unangemessen ist,

    Auch das steht so nunmal im Gesetz. Sozialleistungen sind nicht dazu da, Luxus zu finanzieren, sondern sollen ein Existenzminimum sichern.


    Eine freie Entscheidung hast du dann, wenn du dir aus eigenen Mitteln das leisten kannst, was du möchtest. Und nicht, wenn es andere bezahlen sollen. Es zwingt dich niemand, Bürgergeld zu beziehen.

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