Bürgergeld Sozialbetrug - Ermittlungsverfahren der Polizei - Aber Jobcenter soll ermitteln

  • Ich weiß, dass wahrscheinlich hier niemand helfen kann, und dass das wahrscheinlich gar nicht hier her gehört, aber dieser Fall bschäftigt mich einfach:

    Gegen eine Mutter wird wegen Betrug nun ermittelt, weil Polizeibeamte sie in der Wohnung des Kindsvaters angetroffen haben. Der Verdacht ist, dass sie beim Kindsvater wohnt, was nicht stimmt. Erfahren hat sie das über das Jobcenter, die die Leistungen natürlich gestrichen haben.
    Sie hatte die Polizei angeschrieben, und um Akteneinsicht und Informationen gebeten, die sich baer seit über einem Monat absolut gar nicht gemeldet hat, auch nicht die Geschäftsnummer mitgeteilt hat, was ich schon ein Ding finde.
    Die Daten hat sie aus ihrem Sozialprozess nun bekommen. Nun hat sie ein Aktenzeichen, und jetzt kommt es: eine Aufzeichnung eines Telefongespräches zwischen einem Polizeibeamten und einen Jobcentermitarbeiter. Der Polizeibeamte ist nicht der ermittelnde Beamte. Dort werden einige wilde Behautpungen angestellt. Hauptsächlich begründet sich der Verdacht aus dem Gefühl des ermittelnden Beamten. Es ist auch eine Falschaussage dabei zB dass die Mutter eine Wohnungsführung gemacht habe, und ein Kinderzimmer präsentiert habe. Der Fall sei "eindeutig", aber im letzten Satz steht: es wird Unterstützung des Jobcenters als zuständige Behörde benötigt. Es wird vorgeschlagen, dass diese die Bedarfsgemeinschaft prüfen.

    Nun die Mutter befindet sich gerade im Sozialprozess und wird eidestattlich bestätigen, dass diese Angaben falsch sind, insbesondere die telefonischen Angaben der Polizei. Sie ist vorab gar nicht in der Lage, einen Strafverteildiger zu konsultieren. Das Telefonat ist Hören-Sagen. Was in der Akte steht, ist unbekannt.
    Was mir Sorgen macht ist: Polizeibeamte treten immer zu zweit auf, was bedeutet, wenn der eine Beamte das behauptet, dann wird der andere ihn decken. D.h. dass, wenn sie nun eidesstattlich beschwört, dass der Vorgang nicht so war, sie sich strafbar macht. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass Beamte wirklich einen ganzen Tathergang kostruieren... aber wie gesagt, ist es nur ein Telefongespräch und keine offizielle Akte.
    Mich wundert es auch, dass sie das Jobcenter um Mithilfe fragen, wenn die Sache so eindeutig ist. Das Jobcenter ist einfach nur einmal vorbeigekommen und hat sie nicht angetroffen. Das waren die ganzen "Ermittlungen".

    Ich mache mir Sorgen, weil die Mutter überfordert ist, und um jede Kleinigkeit kämpfen muss. Sogar soziale Einrichtungen sagen nur, was sie alles falsch macht, so dass sie keine Hilfe mehr annehmen möchte. Hat jemand Erfahrung mit so etwas?
    Ich finde das Vorgehen wild. Ich bin mir sicher, dass mit Hilfe eines Strafverteildigers sich alles in Wohlgefallen auflösen wird. Aber solange sie den nicht hat, ist sie ungeschützt. Wer kennt sich mit so etwas aus, und weiß wie so etwas abläuft?

    Der erste Strafverteildiger war schon etwas komisch zu ihr und hat schon über das Strafmaß und Vorbestrafungen geredet. Er wollte ihr, obwohl er wusste, dass sie keine Bezüge bekommt, schon eine Rechnung von 300 € ausstellen. Der zweite war auch etwas komisch, obwohl er eine kostenlose Erstberatung angeboten hat. Sie hat sich nun an einen anderen Strafverteidiger gewendet. Aber wenn der erste davon ausgeht, dass es zu einer Verurteilung kommt, obwohl es Gegenbeweise gibt zB Wasserverbrauch der eigenen Wohnung, dann beunruhigt mich das etwas. Man ist einfach mit solch fremden Abläufen gar nicht betraut.
    Kennst sich jemand mit Strafprozessen generell aus?

  • Die Polizei ermittelt nicht einfach von sich aus bei Betrug. Da muss jemand Anzeige erstattet haben und dann geht das an die Staatsanwaltschaft, die anordnet, ob das weiter verfolgt wird. Offenbar liegen hier ausreichend Indizien dafür vor.


    Was sie beim Sozialgericht machen will, ist unbeachtlich. Das SG ist nicht an eine Entscheidung des Amtsgerichts gebunden und das Amtsgericht kann und darf es anders sehen als das SG.


    Es wird jetzt also gegen sie ermittelt, was dabei rauskommt, weißt weder du noch kann das hier jemand prognostizieren. Das Vorgehen ist im Übrigen auch nicht wild. Es ist nur logisch, dass jemand wegen Betrug angezeigt wird, wenn entsprechende Verdachtsmomente vorliegen. Und es ist auch logisch, dass dann die Verfolgungsbehörden ermitteln. Das ist deren originäre Aufgabe.

  • Also Bezüge streichen wegen einem Verdacht ist schon wild. Jemanden das Existenzminimum zu entziehen, um gegen sie zu ermitteln ist mega wild und willkürlich. Das ganze ist zum BVerfG gegangen, und sie bezieht nun wieder Bezüge.

    Auch die Strafakte wurde nun eingeklagt. Nach der StPO hat man den Beschuldigten schon mitzuteilen, dass gegen diesen ermittelt wird, was nicht gemacht wurde. Strafakten muss man auch aushändigen, das ist ein Verfassungsrecht. Wenn man so etwas nicht macht, dann ist das Verfahren einzustellen.


    Nein, es gab keine Anzeige. Es wurde einfach so angefangen zu ermitteln, weil sie in der Wohnung angetroffen wurde- ein öffentliches Interesse reicht ;)


    Nein, es bedarf keine "ausreichenden Indizien", deshalb heißt es ja Ermittlungsverfahren, um ein hinreichenden Tatverdacht zu ermitteln. Bis jetzt liegt dieser nicht vor, so dass die Ermittlungen weiter gehen. Tatsächlich, hat sich die Polizei nun mehrfach falsch geäußert, weshalb die Ermittlungen überhaupt weiterlaufen. Angeblich soll schon seit März 2024 ermittelt werden und man ist bis jetzt nicht zu einem Ergebnis gekommen. Näheres wird ja wohl die Ermittlungsakte preisgeben.
    Viele sind schon gespannt, was drinne steht.

    Die Aufgabe der Polizei ist es jetzt auch nicht zu ermitteln. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft.

    Meine Strafrechtlichen Kenntnisse sind schon begrenzt, aber jemanden für schuldig zu bestimmen, weil gegen dieser Person ermittelt wird, ist schon lächerlich. Die Statistik zeigt, dass 80% der Anzeigen eingestellt werden. Dieses Ermittlungsverfahren ist auch schon lange am Laufen und ein Ende ist nicht in Sicht, es fängt aber endlich etwas an, ins Rollen zu kommen. Übrigens natürlich nicht, weil irgendeine Stelle geholfen hat, sondern weil man ganz alleine sich gegen so eine Maschinerie währen muss. Wenn man dann noch solche Vorurteile lesen muss... ich kann auch eine Anzeige gegen dich starten, und dann wird gegen dich ermittelt. Solange keine Verurteilung vorliegt, sollte man sich an das Gesetz halten, jedoch sollte man nicht seine Stellung mißbrauchen, was hier eindeutig auf mehreren Ebenen passiert ist.

  • Das ganze ist zum BVerfG gegangen, und sie bezieht nun wieder Bezüge.

    Das bezweifle ich. Wieviel Jahre soll das gedauert haben?! Aber du kannst ja mal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hochladen.


    Nein, es gab keine Anzeige. Es wurde einfach so angefangen zu ermitteln, weil sie in der Wohnung angetroffen wurde

    Also im Normalfall steht die Polizei nicht einfach mal so bei jemandem in der Wohnung. Und erkennt nur anhand des Gesichts der Personen, dass Person B dort gar nicht wohnt, nicht nur zu Besuch ist und Sozialleistungen bezieht. Es wird ja niemandem die BG-Nummer auf die Stirn tätowiert.

    Das ganze klingt nach einer reinen Märchenstory.

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