Trennung mit vorübergehendem Auszug des Partners

  • Hallo liebe Leute,

    Auch bei mir gab es eine Trennung, nun ist die Situation allerdings ein wenig kompliziert.

    Grundsätzlich möchte mein Partner die aktuelle Wohnung behalten und ich möchte mir auch eine neue suchen. Das wird natürlich ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Da mein Partner die Möglichkeit hat bei den Eltern für die Zeit unterzukommen, ist sie bereits dorthin zurück und wird sich auch dort vorerst anmelden. Sobald ich was neues und die Wohnung verlassen habe, zieht sie wieder zurück.

    Jetzt muss ich natürlich eine Änderungsmitteilung bzgl. Auszug verfassen. Da wir beide jedoch Hauptmieter sind, teilen wir uns in der Zeit immer noch die Miete. Der Mietvertrag bleibt ja bestehen. Die Ummeldung ist natürlich auch ein guter Beweis für die Trennung. Jedoch habe ich die Befürchtung, dass obwohl wir beide weiterhin die Miete teilen, was rechtlich gesehen ja korrekt ist, das mir die komplette Miete angerechnet wird. Das würde dazu führen, dass ich mehr bekomme als ich eigentlich sollte.

    Ich habe beim Service des JC bereits angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass die Ummeldung dafür sorgt, dass die komplette Miete mir angerechnet wird und das mein Partner ja nicht mehr in der Pflicht zu zahlen wäre. Diese Aussage halte ich jedoch für falsch, da der Mietvertrag oder ihr Name auf diesem nicht einfach verschwindet. Also ist es doch ziemlich klar, dass mein Partner weiterhin ihrer Verpflichtung nachkommt. Gleichzeitig wurde gesagt, dass wenn sie weiterhin zahlt wir immer noch als Bedarfsgemeinschaft zählen. Dies halte ich auch für inkorrekt, da die verpflichtende Zahlung der halben Miete ja nicht bedeutet, dass wir zusammen wirtschaften oder einander einstehen.

    Nun bin ich verwirrt was ich machen soll. Die Mitteilung muss ich so oder so schreiben. Meine intuitive Idee war aber direkt auch mitzuteilen, dass ich weiterhin nur die Hälfte der Miete zahle. Auch weiß ich nicht mehr was richtig oder falsch ist in der ganzen Sachlage.

    Ich hoffe ich konnte es einigermaßen gut beschreiben und alles ist gesagt. Falls ich was wichtiges vergessen habe gerne fragen!

    Ansonsten hoffe ich, dass mir eine oder mehrere gute Seelen hier weiterhelfen können.

    Liebe Grüße

  • Schreibe die VÄM bezüglich Auszug und lege die Meldebescheinigung bei. Erkläre gleichzeitig, dass die Ex dazu bereit ist, weiter die Hälfte der Miete zu zahlen, weil sie sich an den Vertrag gebunden fühlt.


    Die Hotlines sind auskunftstechnisch aus 0815 Fälle ausgelegt. Das solltest du nicht zu ernst nehmen.

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