Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Bürgergeld (Aufstockung als selbstständiger). Nach über 10 Jahren hatte ich dieses Jahr leider einen erheblichen Auftragseinbruch, sodass mir nichts anderes übrig blieb als BG bedarf anzumelden.
Die ersten 6 Monate sind nun herum und ich habe bis wieder alles rund läuft um weitere 6 Monate verlängert. Ich besitze ein kleines Reihenhaus (3 Personen Haushalt) mit Gas Heizung und Kamin. Die Gas-Zentralheizung wurde seit wir den Kamin haben eigentlich nur noch morgens für Warmwasser/Duschen per Zeitschaltuhr an der Heizung aktiviert. Das Jobcenter beharrt jedoch darauf, dass wir kein Geld für Holz (Heizen im Herbst/Winter) bekommen und die Gas-Heizung verwenden sollen.
Aus diesem möchte ich nun die Abschläge an den Energieversorger (selbst) erhöhen lassen, da ich befürchte sonst auf erheblichen Kosten nach Ablauf der Bewilligung (wenn ich nicht weiter bewillige) sitzen zu bleiben. Der aktuelle Verbrauch/Abschläge für Gas basieren auf einem deutlich reduzierten Verbrauch der Gas Heizung von nur ca. 2h (3 in der kalten Jahrezeit) pro Tag an für Warmwasser und ggf. Grundwärme Obergeschoss. Bei einem Betrieb über den vollen Tag (7:00 Uhr bis 22 Uhr) dürfte der Verbrauch/Kosten hier im Herbst/Winter mind das 2-3 fache unserer aktuellen Abschläge betragen.
In diesem Zusammenhang hat sich noch eine andere Frage ergeben. Bei Erstbewilligung habe ich bei der Wohnfläche die Fläche laut Neu-Berechnung für die neue Grundsteuer angegeben. Diese weicht wegen den kalkulatorischen Zu-/Abschlägen (inkl. Fluren, Kellerräume,Dachschrägen, z.T. neue Zwischenwände seit Erbauung) erheblich von der Grundfläche laut Kaufvertrag bzw. original Bauplan ab.
Die Grundfläche (laut Berechnung für neue Grundsteuer) liegt bei gerundet 65 m².
Die Grundfläche laut Bauplan/Kaufvertrag liegt bei 109 m².
Ich habe im Internet gelesen, dass der Zuschuss für Erdgas-Zentralheizungen bei 2,84 Euro/m² liegen soll (vgl. In sofern wäre es wohl von Vorteil die echte Grundfläche (und keine kalkulatorische mit abgezogenen Flächen) anzugeben.
Daher überlege ich nun das zu korrigieren. Allerdings befürchte ich, dass die Eigenheim-Immobilie dem JC dann zu groß sein könnte und anstelle der korrigierten Zuschüsse für Gas/Heizen dann andere Probleme geben könnte.
Wie kann ich das vorher prüfen und sicherstellen, dass es hier keine Probleme gibt und das JC behaupten könnte das Eigenheim sei für 3 Personen zu groß?
Danke für eure Tipps und Rückmeldungen.
Vg
Bürgergeld Aufstockung mit Eigenheim
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gkn1982 -
11. September 2024 um 11:27 -
Erledigt
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Maßstab der Angemessenheit der Heizkosten ist auch bei Eigenheimbesitzern die Grenze, die für Mietwohnungen gilt. Auch, wenn eine Familie mit 3 Personen derzeit ein Eigenheim von 140qm als geschütztes Vermögen nicht einsetzen muss, gibt es keine Heizkosten auf Grundlage dieser 140qm, sondern nur auf der Grundlage der Angemessenheit einer Mietwohnung für 3 Personen, was dann nach den meisten Wohnungsbaurichtlinien 75qm sein dürften. Dies sollte also die Grenze sein, die das JC zugrunde legt.
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Ah okay, alles klar das macht es etwas verständlicher. Leuchtet irgendwie ein ... danke für die Erläuterung Tamar.
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