Hallo zusammen,
Meine Freundin hat vor kurzem eine schulische Ausbildung so gut wie abgeschlossen (eine Prüfung verhauen, die wird im November nachgeholt). Laut der Schule ist sie aber nicht mehr bei der Schule gemeldet und sollte sich daher arbeitslos melden. Gesagt getan jetzt gibt es aber das Problem der Krankenversicherung: Beim Amt wurde ihr gesagt, dass sie keinerlei Leistungsansprüche, weder alg1 noch Bürgergeld, hätte und sie sich selbst versichern muss, da das Amt das nicht übernimmt. Jetzt ist die Frage ob das wirklich so stimmt, dass sie auch keinen Anspruch auf Bürgergeld hat nach der schulischen Ausbildung, da sie ja die Kosten für eine Krankenversicherung nicht stemmen kann, wenn kein Einkommen da ist. Zwar wohnen wir zusammen und ich gehe Vollzeit arbeiten aber für mich sind das ziemliche Kosten, wenn ich das übernehmen würde. Deswegen die Frage: Hat sie nicht doch Anspruch auf Bürgergeld?
Vielen. Dank im Voraus