Anrechnung Geldbeträge vor Antragstellung

  • Hallo zusammen, ich bin von meiner Krankenkasse ausgesteuert worden, und erhalte in der Nahtlosigkeit nun 900 € ALG 1, was natürlich hinten und vorne nicht reicht. Jetzt habe ich einen Antrag auf zusätzliches Bürgergeld gestellt. Ich habe wirklich alle erdenklichen Unterlagen eingereicht. Jetzt kam das Schreiben mit einigen Nachfragen, unter anderem geht es um unterschiedliche Geldeingänge bis Anfang Juli in Höhe von 1200 €. Das waren alles kleinere Beträge, die ich von meiner Verwandtschaft zur Sicherung meines Lebensunterhaltes bekommen habe. Diese habe ich zunächst auf mein Sparkonto eingezahlt, und bei Bedarf auf mein Girokonto umgebucht. Dieses Geld ist aufgebraucht. Nun meine Frage, muss ich über Geld Auskunft geben, welches ich vor Antragstellung erhalten habe? Den Antrag habe ich Anfang August gestellt. Was hat es für Auswirkungen, wenn ich sage, das Geld war von meinen Geschwistern? Wird das dann mit eventuellen Leistungen verrechnet? Vielen Dank für eure Unterstützung. Liebe Grüße

  • Nun meine Frage, muss ich über Geld Auskunft geben, welches ich vor Antragstellung erhalten habe?


    Ja. Nicht umsonst muss man ja die Kontoauszüge der letzten Monate mit einreichen. Es geht darum, Zweifel an der Hilfebedürftigkeit (hier: Einkommen durch Zuwendungen Dritter) auszuräumen. Die Zuflüsse vor dem Monat der Antragstellung haben keine Auswirkungen, außer, dass wahrscheinlich während oder nach dem Bewilligungszeitraum nochmal geschaut wird, ob diese Zuwendungen wirklich beendet wurden.

  • Ok, das verstehe ich. Kann ich also ganz einfach die Wahrheit sagen, das waren zeitlich begrenzte Zuwendungen meiner Geschwister? Eine Freundin hat mir geraten, es als Darlehen zu deklarieren, welches ich zurück zahlen muss.Ansonsten würde es auf meinen Leistungsanspruch angerechnet werden.

  • Wenn die Zuflüsse vor dem Monat der Antragstellung waren, kannst du bei der Wahrheit bleiben. Lügen ist immer falsch und kann, wenn es aufliegt, als Betrugsversuch gewertet werden. Das ist eine Straftat.

  • Ja, das waren alles Zuflüsse vor der Antragsstellung. Und genau deswegen hatte ich auch Bauchschmerzen bei dem Thema Darlehen, weil es ja eine Lüge ist. Mir geht's nur darum, dass kein Geld auf den aktuellen Leistungsanspruch angerechnet wird, was in der Vergangenheit sporadisch geflossen ist, und definitiv kein regelmäßiges Einkommen darstellt.

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