Bürgergeld Massnahme - Wenn man dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?

  • Hallo Leute


    war am Donnerstag wieder mal seit 1,5 Jahren beim Kommunalcenter. Kurze Einführung zu mir, bin 55 Jahre alt, vor zwei Jahren Hörsturz bekommen nun fast taub (80% ) Verlust trage beiderseits Hörgeräte und war vor bis vor der Pandemie 2 Jahre lang in Psychotherapie Behandlung (mittelschwere depression).

    Nehme 4 medikamente abends damit ich schlafen kann (neuroleptikum), hatt die Therapie unterbrochen während der Pandemie nun alles voll komme nicht mehr rein im moment...

    Und letztes Jahr schickte man mich zu einem kommunalen Psychiater, der machte Gutachten im Auftrag des Jobcenters. Da steht klipp und klar drin das ich dem 1. Arbeitsmarkt nicht mehr zu Verfügung stehe- warum macht dann der SB jetzt so ein Bohei ...?

    Letzes Jahr Antrag auf EM Rente gestellt mir fehlen Versicherungszeiten....

    Nun zum Termin letzten Donnerstag neue Sachbearbeiter und das Ganze fängt von vorne an.....musste Schweigepfliichtentbindung unterschreiben , der SB schickt das jetzt zur Rentenversicherung, um zu klären ob ich denn erwerbsfähig bin.........Versicherzungszeiten vom Antrag 1 Jahr davor interessieren den nicht.

    Ich vermute, wenn die Rentenversicherung sagt, ich bin nicht erwerbsunfähing, stecken die mich garantiert in eine Massnahme. Da muss ich ja auch hören können, ich höre im Abstand von 1,5-2m nichts mehr und bei Maskenplicht ist es ganz aus mit dem hören- gar nichts.

    Nun meine Frage was hat sich denn da bei den Massnahmen geändert? Wird das nun weiter vergütet mit 1,50€ die stunde (Aufwandsentschädigung) oder muss ich da täglich 6 stunden hin und zwar umsonst? Frage ist wichtig bei den gestiegenen Preisen überall. Da müsste ich ganz vorne sitzen nicht mehgr wie 1 meter abstand zum Massnahmeleiter (oder wie man das nennt) um überhaupt einigermassen zu hören.

    Liebe Leute was hat sich da geändert bei Massnahmen? Kann ich die verweigern rechtswirksam ohne Sanktionen zu bekommen? Und wie ?
    Muss da nicht eine Potenzialanalyse gemacht werden (individuell) und muss nicht auch im Kooperationsplan stehen inwiefern diese Massnahmen mich zu einer Arbeitsstelle führen? Wenn das fehlt ist das Ding doch rechtswidrig oder wie ist das heute?

    Werden überhaupt Massnahmen verhängt, wenn man dem 1. Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht?

  • Das JC geht den ganz normalen Weg. Der ÄD des Jobcenters hat Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Da du aber mangels Versicherungszeiten von der Rentenversicherung beim Rentenantrag nicht untersucht wurdest, muss es jetzt eine sogenannte gutachterliche Stellungnahme bei der DRV einholen.


    Dessen Ausgang bleibt es abzuwarten. Vorher über Maßnahmen und Co. zu spekulieren ist Zeitverschwendung. Du kannst dich wieder melden, wenn die DRV die Stellungnahme abgegeben hat, du ihrer Meinung nach doch erwerbsfähig bist und das JC tatsächlich irgendwas zuweisen möchte.


    Bis dahin mach dir keinen Kopf, das bringt nichts.

  • Wenn du meinst! Es ist nicht gesagt, dass der SB das GUtachten des kommunalen Psychiaters an die DRV schickt. Der hat online einige der Beschwerden eingetippt. Ich bin da immer etwas misstrauisch, denn schon zuviel ist bei diesen Jobcenters all die Jahre passiert. Ich denke gerne etwas im voraus.


    Werden denn überhaupt Massnahmen angeordnet, wenn man dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfgügung steht?

  • Hör mal: wenn die Rentenversicherung ihr Gutachten erstellt hat, interessiert das Gutachten des ÄD des Jobcenters erstmal nicht mehr

    Das Jobcenter ist dann an das Gutachten der Rentenversicherung gebunden. Und da das noch nicht da ist, ist eine Diskussion über was wäre wenn Zeitverschwendung.

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