Bezahlung im Rahmen einer Übungsleiterpauschale oder auf Minijob-Basis?

  • Ich werde in Kürze in meinem Sportverein einen Job als Übungsleiter für einen Sportkurs übernehmen, welcher 1x pro Woche für jeweils 2 Stunden stattfindet.
    Der Verein bietet die Entlohnung (ca. EUR 80,- monatlich) entweder als Übungsleiterpauschale oder als Minijob an.
    Welche dieser beiden Zahlungsweisen würde einen geringeren bürokratischen Aufwand gegenüber dem Jobcenter bedeuten?
    Ich habe ansonsten keine weiteren Einkünfte.

  • Der bürokratische Aufwand ist derselbe. Wenn der Verein gemeinnützig ist, ist es aber besser, es über Übungsleiterpauschale abzurechnen, denn das Einkommen ist in höherem Maße geschützt, was wichtig wird, wenn es mal mehr als 100 Euro werden, ob nun bei diesem oder mit einem anderen Job.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!