Umzug - Kündigung - Privatinsolvenz und Anspruch auf Bürgergeld?

  • Ich möchte erstmal die Ausgangslage schildern. Ich hatte eine schwere Depression, die in einen Suizidversuch gemundet hat. Ich hatte für den Tag X alles gegen die Wand fahren lassen und war 2 Jahre auf Reisen. Ich landete im nix, hatte Schulden. Ich wurde von der Mutter und Stiefvater im Elternhaus aufgenommen und zahlte Miete für mein Untergeschoss. Ich habe wegen Schulden den Gang in die Privatinsolvenz getan, um Ruhe zu haben. Diese Endet zum Juli 2025. Ich habe eine Weile gebraucht um wieder auf die Beine zu kommen. In der Zeit habe ich das Bürgergeld bekommen. Ich habe den Schritt gewagt neu anzufangen in der Pflege zur Ausbildung zum Pflegefachmann.


    Leider hat sich nach Monaten herausgestellt, das ich und mein Stiefvater überhaupt nicht klarkommen. Meine Mutter ist alleine Eigentümerin des Hauses, aber er denkt er ist das. Er will alles kontrollieren und vorschreiben, um so besser mir es ging, umso so mehr Widerstand gab es wegen dieses Verhaltens. Er hat mir immer mehr das Leben schwer gemacht. Von Erniedrigungen, Beleidigungen, Bedrohungen, übler Nachrede, Belästigungen...bis hin zu Polizeieinsätzen. Leider hatte ich keine Rechtsschutzversicherung und die Polizei konnte auch nicht viel machen. Aufgrund der schlechten Schufa habe ich keine andere Wohnung in der Umgebung bekommen. Kurzum, dies mündete vor einigen Wochen dahin, das ich am Arbeitsort von einer Fremden auf mein Suizidversuch und Geldproblemen angesprochen wurde. Dies hat mich völlig durch den Wind gebracht und Ängste ausgelöst. Ich hatte gerade das erste Ausbildungsjahr hinter mir mit Noten Berufsschule Schnitt 1,1 und praktische Beurteilungen Schnitt 1,6. Auch habe ich in den letzten 12 Monaten durch den Psychoterror 15 kg abgenommen auf 70 kg. Die Mutter, die Vermieterin, ist leider eine schwache Frau, die ihm keine Grenzen gesetzt hat bei allem. Ich könnte und kann so die Ausbildung nicht weitermachen, da ich nicht von Kollegen, Mitschülern, Patienten und Angehörigen als Psycho abgestempelt werden will oder so angesehen werden möchte. Ich bin jetzt in der 6. Krankwoche, diese Endet am Sonntag...dem Arbeitgeber und Schule möchte ich über diese desolate Situation nichts sagen und einfach nur raus aus diesem Irrenhaus, da es mir nicht gut geht. Ich versuche wieder bei Null neu anzufangen in einer über 100 km entfernten Stadt.

    Jetzt kommen aber die Probleme und Ängste, ob ich das schaffe und die Auseinandersetzungen mit den Ämtern. Eine Wohnung zu finden mit meiner schlechten Schufa und Insolvenz ist sehr schwer, aber ich habe die Möglichkeit eine Wohnung zu bekommen. Der Vermieter besteht aber darauf, dass ich zum 01.10.24 den Mietbeginn habe...ich wurde immer noch nicht gekündigt von meinem Arbeitgeber, dieser meinte zuletzt ich soll das selbst machen...jetzt die Angst vor einer Sperrfrist und Leistungskürzung. Bei meinem noch zuständigen Jobcenter habe ich um Erlaubnis für einen Umzug angefragt, aber die meinten die brauche ich nicht und dass das alles das neue zuständig Jobcenter bei einem Wohnortwechsel macht. Das Mierangebot von 360 EUR warm für 2 Zimmer 48qm habe ich dem neuen Jobcenter per Mail geschickt, aber noch keine Antwort bekommen. Ich bin in der Zwickmühle, es ist schwer eine Wohnung zu finden und muss zugreifen sonst ist sie weg, aber ich habe noch keine Zustimmung für den Umzug (brauch ich diesen schriftlich?) und keine Bestätigung für die Angemessenheit der Wohnung vom neuen potentiellen zuständigen Jobcenter. Auch bin ich noch nicht gekündigt wurden .....wenn ich selbst kündige, was ich bis Sonntag machen muss, um nicht noch Krankengeld zu beantragen und weniger um die Ohren zu haben, aber auch um den Arbeitgeber nicht weiter zur Last zu fallen, was ich nicht möchte, da ich sehr gut unterstützt wurde... Was mach ich jetzt? Ich habe Angst, das ich gesperrt werde beim Arbeitslosengeld und zusätzlichen Jobcenter Aufstockung und kein Geld bekomme. Wovon soll ich leben?..Das Leistungen gekürzt werden und ich keinen Antrag auf Umzugskosten (Nachsendeauftrag) und Erstausstattung stellen kann, da ich keine Genehmigung für einen Umzug habe und den Mietvertrag vor Zustimmung zur Angemessenheit der Wohnung und Mietkosten nicht habe....durch die Insolvenz und Räumung der Wohnung vor drei Jahren habe ich alle verloren...keine Möbel, nichts habe ich. Die Wohnung im Elternhaus war möbliert, aber bei einem Umzug habe ich nichts außer der EBK, deshalb wollte ich versuchen wenigstens eine Erstausstattung für eine Waschmaschine, Bett, Couch und Esstisch zu bekommen um leben zu können und dann fix um einen Job zu kümmern. Ich bin 39 und habe darauf wohl keine Anspruch? Oder liege ich mit meinem Versuch auf Antrag Hilfe Erstausstattung falsch? Ich habe nix und brauche Hilfe.


    So ist die Lage, ich bin völlig verzweifelt und weiss nicht, was ich machen soll. Kann mir jemand helfen oder Tipps und Ratschläge geben?

  • Such im Internet, ob die KdU Richtlinie des Ortes, in das du ziehen willst, veröffentlicht ist. Dann prüfe, was dort als angemessen gilt. Wenn dein Wohnungsangebot angemessen sein sollte, kannst du den Mietvertrag auch ohne Zustimmung unterzeichnen. Wenn du aber Kaution etc. brauchst, habe ich keinen Rat für dich, denn das bekommst du zum 1.10. schlicht zeitlich nicht gebacken.


    Vielleicht wäre ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber eine Möglichkeit. Wenn du in der Ausbildung so gut bist, wird er dich doch halten wollen. Vielleicht hat der Beziehungen, wie du an eine Wohnung kommst. Und wenn es erstmal nur eine WG oder so ist.

  • Bei der Arbeitslosenselbsthilfe sind die Werte der Stadt für die Angemessenheit, wo ich hin will:

    Kaltmiete 313,44 und Heizkosten 69,12


    Mein Wohnungsangebot:

    Kaltmiete 230

    Betriebskosten 90

    Heizkosten 35

    Gesamt: 355


    Also, meiner Meinung nach sollte es da keine Probleme geben. Aktuell habe ich 270 EUR Kaltmiete und 20 EUR Nebenkosten und 20 EUR Heizkosten gehabt. Es geht halt nur darum, dass überall steht, das ich die Zustimmung/Prüfung über die Angemessenheit des neuen Jobcenters brauche. Ich brauche ja nur einen ein Stück Papier, aber die Realität ist hart und brutal, sprich der Vermieter hat keine Zeit zu warten...deshalb der Druck für mich.

    Ich habe Angst, dass ich ohne vorherige Genehmigung Probleme mit dem Jobcenter bekomme oder Leistungskürzungen drohen und ich keine Umzugskostenhilfe (Nachsendeantrag) und Erstausstattung (nötigste, da nichts da) stellen kann.

    Also würdest du mir raten auch wenn ich bis Ende der Woche keine Antwort vom Jobcenter habe trotzdem den Mietvertrag unterschrieben soll / kann?

    Ich habe noch Erspartes welche reicht für die Kaution. Das passt. Ich habe die Gesprächsangebote von der Schule und Arbeitgeber abgelehnt. Ich will nicht über die schlimmsten und intimsten Sachen reden oder Offenlegen. Ist auch mit Scham verbunden. Die üble Nachrede und breit ziehen meiner Krankheit und Suizidversuch im ländlichen Raum ist übel...ich möchte so nicht angesehen werden und kann das nicht. War in der Praxis und Schule völlig verunsichert. Zudem die Angst, auch deswegen gekündigt zu werden durch z.b. Falschangaben, wie vom Psychiater vorgeschlagen (verneint, in psychologischer Behandlung die letzten Jahre). Ein Wechsel Arbeitgeber, Schule und weitermachen woanders schaffe ich von den Stundenausfall aufgrund der Krankschreibung nicht, weil ich einfach bis jetzt keine Wohnung woanders gefunden habe. Es hängt bei mir alles an der Wohnung. Es ist schlimm und enttäuschend, aber ich muss hier raus und wieder neu anfangen. Es ist leider so.

  • Die Vorschrift mit der Zusicherung nach § 22 Absatz 4 SGB II ist eine Soll Vorschrift und dient der Sicherheit des Leistungsempfängers, da er dann schwarz auf weiß hat, dass die Wohnung angemessen ist. Wenn man das auch so weiß, braucht man das nicht.


    Für Umzugskosten und Co. sehe ich schwarz. Deine privaten Gründe, Ausbildung und Wohnung aufzugeben, wird dir niemand finanzieren, gegenteilig droht ja sogar eine Sanktion.

  • Zur Angemessenheit der Wohnung. Heute mit dem neuen zuständigen Jobcenter gesprochen und dieses meinte, dass ich bei vorherige Mietunterschrift mit Konsequenzen rechnen muss. Also, obwohl die Kosten augenscheinlich angemessen sind, kann man bei möglichen Betriebskostenabrechnungen z.b. Leistungskürzungen mir zumuten, so ihre Aussage.

    Ja, ich muss mit Sanktionen rechnen, aber was soll ich machen? Ich muss hier raus, damit es mir besser geht. Kann ich denn sicher sein überhaupt Bürgergeld zum Leben zu bekommen, wenn ich bei einer Vertragsunterschrift der neuen Wohnung bis dahin keine schriftliche Genehmigung des Umzugs , keine Bestätigung der Angemessenheit der neuen Wohnung und eigenständige fristlose Kündigung beim Arbeitgeber gestellt hab und somit mir das Arbeitslosengeld die ersten drei Monate gesperrt wird?

    Bin mir unsicher wegen den Fristen, ab wann meine fristlose, außerordentliche und aus wichtigen Grund gestellte Kündigung greift und ab wann ich dann Arbeitslosengeld + Aufstockung Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes stellen soll.

    Geplant / Lage:

    Aktuelle Krankschreibung bis einschließlich 29.09.24 (Sonntag)

    Kündigungsschreiben per Einschreiben am 28.9.24 (Samstag) raus per Post

    Text u.a.: hiermit kündige ich das bestehende Ausbildungsverhältnis, abgeschlossen am 10.08.2023, fristlos, außerordentlich und aus wichtigem Grund zum 30.09.24 (Montag).

    Frage:

    Ist die Form in Ordnung? Wenn Eingang per Post am Montag, den 30.09.24 wäre der letzte Arbeitstag der 30.09.24? Ich müsste dann am Samstag die Kündigung dem Jobcenter mitteilen und mich arbeitslos und arbeitssuchend melden digital und parallel einen neuen Arbeitslosengeldantrag und Bürgergeldantrag zum 01.10.24 stellen? Ist das so richtig von den Fristen?

  • Eine hundertprozentige Sicherheit kann dir niemand geben, nur das neue Jobcenter. Natürlich können immer wieder mal Entscheidungen getroffen werden, die rechtlich nicht korrekt sind. Die Sach und Rechtslage ist, dass du keine Zustimmung vom neuen Jobcenter brauchst. Dass viele JC-Mitarbeiter diese trotzdem als Voraussetzung ansehen, steht auf einem anderen Blatt.

    Abgesehen davon, dass ich keinen Grund für eine fristlose Kündigung sehe und ich mich frage, warum du dich nicht weiter krank schreiben lässt und Krankengeld beziehst: wenn du das am Samstag abschickst, ist es wahrscheinlich am Montag noch nicht beim Arbeitgeber, so dass die Frist eh nicht hinhaut.

  • Ja, es tut mir leid. Es scheint von aussen betrachtet komisch zu wirken, wie ich mich verhalten oder was mir durch den Kopf geht.

    Ich bin für mich wirklich in einer Notsituation, die ich schnell ändern möchte. Damit es mir besser geht und ich ein normales Leben führen kann.

    Da ich eventuell in den nächsten Tagen meinen neuen Mietvertrag unterschriebe und zum 01.10.24 umziehe. Macht es keinen Sinn das in einer laufenden Krankschreibung zu tun. Genau das gleiche, wenn ich jetzt über 6 Wochen Krankschreibung komme. Wird Krankengeld geprüft und ggfl. Mit Bürgergeld aufgestockt? Wie soll ich dabei umziehen und das argumentieren?

    Dazu hat mich mein Arbeitgeber unterstützt und ich weiss, dass ich bei meiner derzeitigen Situation und Lage meine Ausbildung nicht mehr fortführen kann. Um so ehrlicher und konsequenter ist es dies dem Arbeitgeber zu schildern, mich zu bedanken und zu kündigen, und ihm nicht weiter zur Last zu fallen.

    Wie gesagt, es muss nach aussen wirklich seltsam wirken, mein Verhalten. Aber ich muss hier raus, damit es mir gesundheitlich besser geht. Ich stehe damit leider alleine da und versuche mein bestes.

  • Tamara, du hast Recht. Ich werde jetzt Krankengeld beantragen und nicht selbst kündigen. Dadurch würde ich es mir nur selber schwerer machen und krank bin ich, so ist es nun einmal.

    Ich werde heute dem Vermieter auch absagen, da ich noch keine Genehmigung vorliegen habe. Ja will raus hier und muss das auch, damit alles wieder in die richtige Richtung geht bei mir, aber ohne gleichzeitigen passenden Mietvertrag und Genehmigung des Amtes würde ich nur Probleme sehr wohl haben und das kann ich nicht. Bleiben ehrlich unterwegs und muss einfach weitersuchen. So hart es auch ist.

  • Hör mal, ganz ehrlich: du hast in deiner Ausbildung Supernoten. Dem Arbeitgeber muss doch daran gelegen sein, dich zu halten. Und vielleicht hat der doch Connections wegen einer kleinen Wohnung. Haben doch viele, die selbständig sind, dass die jemanden kennen, der wen kennt usw.


    Du musst ja nicht darüber sprechen, wieso du Ärger zuhause hast, sondern nur das und du deswegen sogar die Ausbildung gefährdet siehst, wenn du keine eigene Wohnung findest. Einen Versuch ist es doch wert. Denke daran, dass in erster Linie du deines eigenen Glückes Schmied bist.

  • Ja, du hast vollkommen Recht. Meiner Klassenlehrerin habe ich mich gestern geöffnet und sie kämpft um mich. Selbst bei mir in der Umgebung habe ich bisher nur Absagen bekommen aufgrund meiner Insolvenz und zu Hause halte ich den Psychoterror einfach nicht mehr aus und die körperlichen Auswirkungen sind schon da, deshalb muss ich raus. Ich versuche wirklich alles. Das Gespräch mit dem Arbeitgeber hab ich bisher nicht geführt, weil die privaten Probleme da nicht hingehören und ich wirklich Angst vor habe abgestempelt zu werden. Das mag ein Fehler sein, aber ich bin nicht umsonst krank geschrieben, weil ich wirklich durch den Wind bin.

  • Es gibt Neuigkeiten. Ich habe so gut wie, eine Wohnung gefunden. Ich werde Freitag, den 25.10.24 vor Ort evtl. den Mietvertrag unterschrieben.

    Seit 30.09.24 bin ich aufgrund meiner Situation krank geschrieben und bekomme Krankengeld und meine wie davor beschiedene Bürgergeldaufstockung zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

    Die Angemessenheit der neuen Wohnung ist vom neuen zuständigen Jobcenter genehmigt. Antrag auf Umzugskosten beim jetzigen Jobcenter gestellt, aber noch nicht entschieden.


    Jetzt habe ich einfach dazu ein paar Fragen...ich hoffe, diese sind verständlich.


    1.

    Ist es in Ordnung, dass ich beim Krankengeldbezug seit 30.09.24 weiterhin meine Aufstockung bekomme, oder hätte ich dafür irgendeinen einen Antrag stellen müssen? Ich habe digital nachgefragt, aber keine Antwort erhalten.

    2.

    Darf ich am Freitag den Mietvertrag unterschrieben ohne die Entscheidung über meinen gestellten Umzugskostenantrag bei meinem jetzigen Jobcenter? Hier wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass es ein Verwaltungsakt ist und über die zu prüfende Notwendigkeit entschieden werden muss.

    3.

    Ich habe Freitag den Termin um 15 Uhr. Sollte ich den Mietvertrag unterschrieben weiss ich noch nicht ab wann... evtl. ab sofort oder ab 01.11.24...ich habe dazu noch keine Info vom Verwalter und dazu habe ich mich nicht getraut nachzufragen. Das heißt, wenn ich eine Unterschrift zum Mietvertrag ab 25.10.24 oder 01.11.24 leiste...kann ich mich, da Freitag 15 Uhr nicht am gleichen Tag ummelden...erst Montag... digital kann und muss bzw. werde ich den Umzug melden...aber ab wann stelle ich den, wie mir gesagt wurde komplett neuen Bürgergeldantrag für mein neues zuständige Jobcenter? Wegen der Form...geht ja nur ab Datum der Ummeldung vor Ort, richtig?


    Vielen Dank.

  • Ist es in Ordnung, dass ich beim Krankengeldbezug seit 30.09.24 weiterhin meine Aufstockung bekomme, oder hätte ich dafür irgendeinen einen Antrag stellen müssen? Ich habe digital nachgefragt, aber keine Antwort erhalten.

    Grundsätzlich ja, es liegt nur eine einfache Veränderung in den Verhältnisses vor (anstatt Lohn als Einkommen eben Krankengeld). Ob die Höhe stimmt: dazu reiche die Infos nicht.


    Darf ich am Freitag den Mietvertrag unterschrieben ohne die Entscheidung über meinen gestellten Umzugskostenantrag bei meinem jetzigen Jobcenter?

    Kannst du, du bist ein freier Mensch. Für die Umzugskosten brauchst du aber halt die Zusicherung vor dem Umzug (nicht vor dem Mietvertragsabschluss).


    .aber ab wann stelle ich den, wie mir gesagt wurde komplett neuen Bürgergeldantrag für mein neues zuständige Jobcenter?

    Du kannst den auch schon stellen mit dem Hinweis weitere Unterlagen (Ummeldebescheinigung etc.) nachzureichen.

  • Okay danke für die Antworten.


    1.

    Ja, meine Aufstockungshöhe ist die gleiche im Krankengeldbezug, wie vorher. Bisher keine Antworten, ob sich da was ändert.

    2.

    Okay, mein jetziges Jobcenter hat mir halt schriftlich mitgeteilt, das aufgrund des Umzugkostenantrages den ich gestellt habe, die Notwendigkeit des Umzuges geprüft werden muss ..also selbst wenn dieser abgelehnt wird, darf ich umziehen? Da ich die Angemessenheit der Wohnung positiv von neuem Jobcenter geprüft habe? Und wenn ich bis morgen keine Antwort habe, darf ich ohne schlechtes Gewissen den Mietvertrag unterschreiben und ggfl. Die Übergabe durchführen?

    3.

    Okay, da habe ich schon angefragt beim neuen Jobcenter und sie meinten, das solle ich vor Ort nach Umzug / Ummeldung machen.

    Tag des Umzuges ist dann?

    - Beginn Mietverhältnis gem. Mietvertrag oder

    - Tag der Ummeldung vor Ort

  • Ich habe heute meinen Bescheid bekommen.

    Bürgergeldantrag:

    Ich habe im November folgendes erhalten:

    Krankengeld, seit 30.09.24 im Krankengeldbezug

    AG-Zuschuss Krankengeld

    Weihnachtsgeld für 2024


    JC-Berechnung

    Berechnung für November 2024

    Regelbedarf 563,00

    Grundmiete. 259,00

    Heizkosten. 52,00

    Nebenkosten. 54,00

    Gesamtbedarf. 928,00 EUR


    Zu berücksichtigendes Einkommen:

    Einkommen aus Erwerbstätigkeit

    Brutto 1184,66

    Netto. 950,16

    Abzgl. Freibetrag 346,47

    Zwischensumme 603,69

    sonstige Einkommen

    Krankengeld 729,90

    Zuschuss AG Krankengeld 114,03

    Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 1447,62


    Hohe ubersteigendes Einkommen: 519,62


    Frage: Ich habe am 09.12.24 den Bescheid bekommen. Bekomme ich überhaupt keine Leistungen? Es steht nur November...ab Dezember ist nichts vermerkt. Ich habe im November trotzdem ich im Krankengeldbezug bin Weihnachtsgeld bekommen...dies wurde jetzt voll angerechnet...ab Dezember ist das doch nicht der Fall...ist das überhaupt zulässig? Ich habe vorher auch immer das Azubigehalt bekommen mit Aufstockung und Nachweis über meine Jahressonderzahlung....wäre ich nicht im Krankengeld, hätte ich das dann zurückzahlen müssen? Wäre ja die logische Konsequenz. Ich bin fertig...was soll ich machen? Jetzt kommen die Feiertage und die Widerspruchsbearbeitung kann bis zu 3 Monate dauern...mit 730 Eur Krankengeld+ AG 110 Eur bei 365 Miete + 200 wir Fixkosten bleiben 170 Eur zum Leben im Monat...das kann doch nicht sein..


    Zur Erstausstattung:

    351 Eur bekomme ich. Weil ich vorher mobiliert gewohnt hatte wurde Plauschbetrag für Hausrat und Heimtextilien nicht berücksichtigt. Dazu würde aufgrund der Ablehnung wegen Einkommen in 11/2024 wegen Einkommensüberhang in Höhe von 519,62 Eur angerechnet.


    Frage: Wegen Weihnachtsgeld weniger Hilfe? Ich habe wirklich mit nix in der neuen Wohnung gestanden. Niemand war da und hat sich das angeschaut. Hab alles neu kaufen müssen mit privater Hilfe / Verschuldung ...habe alle Rechnungen... . Ich mache einen Widerspruch. Was soll ich nur schreiben wegen Begründung?

  • Mache ich noch...hab erfahren übers Telefon, dass noch Post vom Jobcenter kommt, dass ich Wohngeld stellen soll, weil vorrangige Leistung. Bin schon am telefonieren wegen Hilfe...kamen auch Aussage, dass das Weihnachtsgeld auf 6 Monate angerechnet wird...im Internet steht was, das es nur im laufenden Zuflussmonat angerechnet wird ..ich verstehe nix mehr. Wohngeldbeantragung kann bis zu 4 Monate hier dauern...dazu die tägliche Angst gekündigt werden ..

  • Ich habe jetzt beide Bescheide hochgeladen. Also ich ich weiß nicht was ich machen soll. Bei der Erstausstattung verstehe ich das auch nicht wegen Hausrat und Heimtextilien...ich habe wirklich nichts gehabt....was soll ich jetzt machen? Beim Bürgergeldantrag ist die Frage wegen dem Weihnachtsgeld...und das wurde auch bei der Erstausstattung berücksichtigt... ich verstehe das nicht.

    ******************

    Dateianhänge wegen unzureichender Anonymisierung gelöscht

    ******************

  • Das Weihnachtsgeld darf nicht aufgeteilt werden. Das war früher so. Jetzt darf nur noch Einkommen aus einer Nachzahlung auf 6 Monate aufgeteilt werden. Wenn das tatsächlich passiert, gehe in Widerspruch.

    Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber in der Ausbildung ist ausgeschlossen.

  • Meine Arbeitsstelle und Berufsschule ist durch den Umzug weit weg...AG schrieb letztens darüber und das ich über Kündigung nachdenken soll ..deshalb rechne ich jederzeit mit der Kündigung. Ich muss erstmal den Facharzt aufsuchen und dann weitersehen. Erst gesund werden und dann hier einen neuen Ausbildungsbetrieb finden und weitermachen. Das ist der Plan. Step by step.

    Ich habe jetzt zwei Termine wegen den Bescheid len nächste Woche gemacht heute. Für eine Sozialberatung.

    1. Erstausstattungsantrag: Hausrat und Heimtextilien....ich hatte nix... Macht also Sinn oder?


    2. Bürgergeldantrag zur Aufstockung...wenn das Weihnachtsgeld nicht aufgeteilt werden darf, dann habe ich keinen Anspruch im November, da Zufluss, aber da ist nichts mit Dezember. Dies hat die Hotline auch gesagt heute. Da kommt ja ein Schreiben noch, das ich Wohngeld beantragen soll ..ist das richtig? Wegen vorrangiger Leistung? Bei meinem vorherigen Jobcenter hatte ich neben dem Ausbildungsgehalt aufgestockt, Wohngeld wurde abgelehnt....genau umgekehrt.. . Caritas meinte am Telefon soll Antrag auf Wohngeld schon einmal stellen...

  • Nochmal: du kannst kündigen, nicht der Arbeitgeber.


    Bei der Erstausstattung verstehe ich das auch nicht wegen Hausrat und Heimtextilien...ich habe wirklich nichts gehabt....was soll ich jetzt machen?


    Du bekommst 350 Euro vom Jobcenter und musst dein übersteigendes Einkommen von über 500 Euro auch dafür einsetzen. Also hast du knapp 900 Euro für eine Ausstattung. Mit Gebrauchtwaren und ohne Küche (im Normalfall das teuerste von allem) ist das durchaus für eine Person angemessen.


    enn das Weihnachtsgeld nicht aufgeteilt werden darf


    Wurde es doch auch nicht. Lt. Bescheid wurde alles im November angerechnet. Oder ist es höher als die 950 Euro netto?


    Da kommt ja ein Schreiben noch, das ich Wohngeld beantragen soll ..ist das richtig?


    Bei einem Bedarf von 928 Euro und Einkommen von 730 Euro Krankengeld und 120 Euro Zuschuß vom Arbeitgeber zum Krankengeld = 850 Euro Einkommen, bereinigt dann 820 Euro besteht nur ein Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von ca. 100 Euro. Natürlich kann dann Wohngeld höher sein und damit vorrangig.

  • Okay. Mit 900 Eur Angemessenheit ist hart zu lesen, aber akzeptiere ich. Ja, da soll ein Schreiben wegen Wohngeld noch kommen. Stelle morgen den Antrag dann aber schon einmal. Es wird ja lange dauern.


    Wie gesagt ich hatte nix und ohne Auto und jemanden zu kennen ist es sehr schwierig mit 1000 Eur sich einzurichten. Es wundert mich nur, das niemand hier war und sich das angesehen hat oder ein Beratungsgespräch wegen AG und Zukunft stattgefunden hat.

    Und nur die Berechnung für November. Ich verstehe das mit der vorrangigkeit, aber warum mich nicht weiterlaufen lassen über das JC mit der Aufforderung Wohngeld zu beantragen. So stehe ich da und muss alles neu beantragen und warten. Das verstehe ich nicht. Aber es ist rechtens so mich wegen dem Monat mit dem Weihnachtsgeld als nicht Hilfebedürftig anzusehen und auf Wohngeld zu verweisen?


    Ich danke schon mal für die Antwort. Das klärt sich alles schön und das wichtigste ist meine Gesundheit. Danach schnell weiter mit der Ausbildung.

  • aber warum mich nicht weiterlaufen lassen über das JC mit der Aufforderung Wohngeld zu beantragen.


    Weil du erstmal das vorrangige Wohngeld beantragen musst. Wenn man dich einfach dazu auffordert und du nichts machst, zahlt man Bürgergeld, ohne es von der Wohngeldstelle wieder zu bekommen.


    Aber es ist rechtens so mich wegen dem Monat mit dem Weihnachtsgeld als nicht Hilfebedürftig anzusehen und auf Wohngeld zu verweisen?


    Was hat das mit dem einen Monat und Weihnachtsgeld zu tun? Ich habe dir doch vorgerechnet, dass du auch ohne Weihnachtsgeld nur etwa 100 Euro Anspruch hast und deshalb Wohngeld wahrscheinlich vorrangig ist.

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