Bürgergeldantrag und aufgenommene Kredite

  • Hallo, falls im falschen Forum bin bitte verschieben.

    Ich muss demnächst Bürgergeld beantragen und habe folgende Frage:

    Ich habe zusammen mit meinem Ehepartner vor einiger Zeit jeweils eine Hypothek und einen höheren Privatkredit aufgenommen. Werden die laufenden Raten bei der Vermögensermittlung meines Partners angerechnet?

  • Du meinst, ob Schulden mir bestehendem Vermögen verrechnet wird? Nein, wird es nicht. Liest du hier:


    Zitat

    Die am 1.9.2013 bestehenden Schulden des Klägers mindern sein Vermögen zunächst nicht. Vermögen iS von § 12 SGB II ist nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten, sondern es sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte (BSG vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R - RdNr 22 mwN aus der Rechtsprechung zur Alhi und zum BSHG; BSG vom 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R - RdNr 31). Allein die Absicht, das Vermögen zur Schuldentilgung verwenden zu wollen, schließt dessen Berücksichtigung nicht aus (BSG vom 20.2.2014 - B 14 AS 10/13 R - BSGE 115, 148 = SozR 4-4200 § 12 Nr 23, RdNr 29).

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