Anrechnung von Erstattungen auf mein Einkommen als Azubi

  • Hallo zusammen,

    ich bin Auszubildender und erhalte ein festes Bruttogehalt von meinem Arbeitgeber. Zusätzlich erstattet mir mein Arbeitgeber diverse Ausgaben wie Fahrtkosten zu Events, Reisekosten, Tickets sowie Schulbücher.

    Nun ist meine Frage: Werden diese Erstattungen vom Jobcenter als zusätzliches Einkommen gewertet und auf mein Bruttoeinkommen angerechnet? Falls ja, wie werden diese genau berechnet oder in welchem Umfang zählen sie als Einkommen?

    Ich möchte vermeiden, dass ich am Ende eine Überraschung erlebe und mein Gesamtbedarf falsch berechnet wird.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  • Werden diese Erstattungen vom Jobcenter als zusätzliches Einkommen gewertet und auf mein Bruttoeinkommen angerechnet?


    Ja. In voller (Netto) höhe. Im Gegenzug kannst du die tatsächlichen Kosten geltend machen, soweit dann der Grundfreibetrag von 100 Euro überschritten wird.

  • Hallo,

    wäre erstmal gut zu wissen, was das für Events und Ticktes sind.
    Du schreibst einmal Fahrtkosten und einmal Reisekosten.
    Bezahlst du die Tickets und z. B. Fahrkarten und bekommst dann das Geld vom Arbeitgeber erstattet?

  • Hallo,

    danke für deine Nachfrage!

    Die Reisekosten, wie zum Beispiel für ein Bahnticket, bezahle ich zunächst aus meinem eigenen Geld. Danach reiche ich die Rechnung beim Arbeitgeber ein und bekomme den Betrag erstattet. Es handelt sich um Events, bei denen der Betrieb alle Mitarbeitenden zusammenbringt, z. B. für ein gemeinsames Grillen.

    Zusätzlich erstattet mir der Betrieb meine Monatskarte (Deutschlandticket). Diese Erstattung erfolgt durch eine separate Überweisung und wird nicht zusammen mit meinem Gehalt ausgezahlt.

    Meine Sorge ist, ob das Jobcenter diese Erstattungen als zusätzliches Einkommen wertet und anrechnet, obwohl es im Grunde nur Auslagen sind, die ich für meinen Job habe.

    Ja. In voller (Netto) höhe. Im Gegenzug kannst du die tatsächlichen Kosten geltend machen, soweit dann der Grundfreibetrag von 100 Euro überschritten wird.

    Danke für die Erklärung!

    Heißt das also, dass wenn ich dem Jobcenter mein Bahnticket vorlege, sie das Geld, das ich als Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, nicht kürzen, da ich ja nachweisen kann, dass es nur für die Fahrtkosten ist?

  • Du solltest von allen Tickets und den Monatskarten Kopien für dich machen.
    Die Kosten für die Bahntickets für Firmenevents legst du ja für deinen Arbeitsgeber ja erstmal nur aus. Du gehst praktisch für deinen Arbeitgeber in Vorkasse und der Betrieb erstattet dir ja dann deine Vorkasse. Das dürfte nicht angerechnet werden.

    Wenn in den letzten 3 Monaten (einzureichende Kontoauszüge) vor Antragstellung solche Firmenevents gewesen sind, solltest du zur Sicherheit Bescheinigung vom Betrieb über diese Events geben lassen.

    Die Erstattung der Monatskarte ist ein sogenannter geldwerter Vorteil und dadurch erhöht sich dein Gehalt. Fahrtkosten gelten dann als Werbekosten.

  • Heißt das also, dass wenn ich dem Jobcenter mein Bahnticket vorlege, sie das Geld, das ich als Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, nicht kürzen, da ich ja nachweisen kann, dass es nur für die Fahrtkosten ist?


    Äh, nein? Das Geld von deinem Arbeitgeber wird dir als Einkommen angerechnet, egal, wofür er es zahlt. Im Gegenzug legst du dem Jobcenter deine Ausgaben vor. Nur, wenn diese 100 Euro im Monat werden sie in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.


    Beispiel: du bekommst 800 Euro Lohn und 49 Euro Ticketkosten vom AG. Das JC berücksichtigt 849 Euro Lohn. Auf den Lohn gibt es aber trotzdem nur die 100 Euro Grundfreibetrag, weil die Absetzbeträge (30 Euro Versicherungspauschale + 49 Euro Ticket = 79 Euro) die 100 Euro Grundfreibetrag nicht übersteigen.

  • Äh, nein? Das Geld von deinem Arbeitgeber wird dir als Einkommen angerechnet, egal, wofür er es zahlt. Im Gegenzug legst du dem Jobcenter deine Ausgaben vor. Nur, wenn diese 100 Euro im Monat werden sie in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.


    Beispiel: du bekommst 800 Euro Lohn und 49 Euro Ticketkosten vom AG. Das JC berücksichtigt 849 Euro Lohn. Auf den Lohn gibt es aber trotzdem nur die 100 Euro Grundfreibetrag, weil die Absetzbeträge (30 Euro Versicherungspauschale + 49 Euro Ticket = 79 Euro) die 100 Euro Grundfreibetrag nicht übersteigen.

    Hallo,

    vielen Dank für deine Erklärung bisher. Ich hätte noch eine Bitte: Könntest du anhand meiner Daten die Rechnung einmal durchspielen, um zu zeigen, wie viel mir am Ende tatsächlich bleibt?

    Hier sind meine Daten:

    Bruttogehalt: 900 Euro

    Nettogehalt: ca. 715 Euro (Steuerklasse 1, unter 25 Jahre)

    Monatliche Ausgaben:

    Ticket: 49 Euro (Deutschlandticket)

    Schulbuch: 60 Euro (einmaliger Kauf)


    Laut Einkommensrechner bleibt mir ein Freibetrag von 652 Euro, das bedeutet, alles, was darüber hinausgeht, wird von den Leistungen, also von meinen Eltern, abgezogen. Könntest du mir erklären, wie sich das nun mit den Auslagen für das Ticket und das Schulbuch verhält? Was bleibt mir am Ende netto und wie viel zieht das Jobcenter von meinen Eltern ab, was ich ihnen dann bar zurückgebe?

    Danke dir im Voraus für deine Hilfe

  • Vielleicht kannst du erstmal paar Fragen beantworten.

    - Hast du eine eigene Wohnung oder wohnst du noch bei deinen Eltern?
    - Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, beziehen die auch Bürgergeld oder warum wird bei deinen Eltern was abgezogen?
    - Was meinst du mit "Freibetrag" ?
    - Wann hast du die Bücher gekauft bzw. wurden sie dir erstattet?
    - Hast du schon einen Antrag auf Bürgergeld gestellt?

  • Könntest du anhand meiner Daten die Rechnung einmal durchspielen, um zu zeigen, wie viel mir am Ende tatsächlich bleibt?


    Nein. Zum einen weiß ich nicht, ob du die Einmalzahlungen deines Arbeitgebers mit genannt hast und zum anderen ist dein Alter wichtig, da unter 25 jährige in Ausbildung einen anderen Freibetrag für Erwerbstätigkeit haben.


    Wäre es nicht einfacher, du lädst die Berechnung des Jobcenters zur Prüfung hoch?

  • Vielleicht kannst du erstmal paar Fragen beantworten.


    Ich lebe noch bei meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die Bürgergeld bezieht. Da ich als Azubi eigenes Einkommen habe, wird mein Gehalt auf den Bedarf meiner Eltern angerechnet. Das bedeutet, dass alles, was über meinen Freibetrag hinausgeht, von den Leistungen meiner Eltern abgezogen wird. Mein Freibetrag liegt bei 652 Euro, weil ich unter 25 bin und es eine spezielle Regelung für Auszubildende gibt. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird von den Leistungen meiner Eltern gekürzt.

    Die Schulbücher habe ich selbst gekauft und die Kosten dann von meinem Arbeitgeber erstattet bekommen. Einen eigenen Antrag auf Bürgergeld habe ich nicht gestellt, da ich Teil der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern bin.

    Wäre es nicht einfacher, du lädst die Berechnung des Jobcenters zur Prüfung hoch?

    Ich habe die Einmalzahlungen meines Arbeitgebers, nämlich 49 Euro für ein Ticket und 60 Euro für Schulbücher, bereits erwähnt. Es gibt keine weiteren Einmalzahlungen. Ich bin unter 25 Jahre alt, was bedeutet, dass ich einen Freibetrag von 652 Euro habe.

    Die Berechnung des Jobcenters folgt noch, da meine Gehaltsauszahlung für den September noch nicht erfolgt ist.

  • Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird von den Leistungen meiner Eltern gekürzt.

    Nein. Maximal das Kindergeld kann bei deinen Eltern angerechnet werden.

    Und das ist garantiert nicht der Fall. Du hast 715 Euro Lohn und 652 Euro Freibetrag, das heißt, das Jobcenter berücksichtigt für deinen Bedarf (451 Euro Regelsatz + Mietanteil gerade mal 63 Euro! Du selbst bekommst also weiter aufstockend Bürgergeld und bei deinen Eltern wird gar nichts angerechnet.

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