Bewilligungszeitraum - Nachzahlungen und Einkommen Anrechnung Wohngeld

  • Im Januar habe ich versehentlich einen Online-Antrag auf Bürgergeld gestellt (ich habe die erste Seite des HA mit meinen persönlichen Daten ausgefüllt), was später zu unangenehmen Folgen führte. Im März habe ich meine Arbeit verloren und einen zweiten Bürgergeld-Antrag, einschließlich des HA, aber in schriftlicher Form gestellt. Der erlassene Bescheid über die Bürgergeld-Leistungen bezieht sich auf den Zeitraum Januar bis Juni, da das Datum des ersten Antrags als Januar angesehen wird.

    Mein Anspruch auf Bürgergeld beginnt jedoch erst im April, da ich im Januar, Februar und März noch Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte. Somit wurde für Januar, Februar und März Bürgergeld in Höhe von 0 Euro bewilligt, und erst ab April wurden tatsächlich Zahlungen genehmigt und die Befreiung von der GEZ erteilt.

    Das wäre kein Problem gewesen… Doch im Februar wurde mir rückwirkend Wohngeld für den Zeitraum November bis Februar ausgezahlt (der Antrag von November wurde im Februar genehmigt). Unter Berufung auf § 11 Abs. 3 SGB II berücksichtigt das Jobcenter dieses Wohngeld für November bis Februar als Einkommen für Februar bis Juni, wodurch die Höhe der Bürgergeld-Zahlungen, die, wie erwähnt, ab April tatsächlich bewilligt wurden, reduziert wird.

    Ich verstehe, was ich falsch gemacht habe. Aber ich sehe dennoch eine Ungerechtigkeit in der Entscheidung, da Einkommen für einen Zeitraum angerechnet wurde, in dem ich keinen Anspruch auf Bürgergeld hatte. Darüber hinaus war das Wohngeld eine zweckgebundene Zahlung zur Begleichung von Mietschulden für einen Zeitraum, in dem ich noch keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt hatte.

    Habe ich Chancen in einem Streit mit dem Jobcenter?

  • Diese Entscheidung wurde im Rahmen eines Widerspruchverfahrens getroffen, man kann deshalb nur vor Gericht streiten.

    Leider war mein Anwalt ziemlich schläfrig und ich wurde erst mit zwei Wochen Verspätung über die Entscheidung informiert. Sie hielt die Entscheidung jedoch für gerechtfertigt.

    Ich würde sagen, dass die Entscheidung zumindest gegen §11 Abs.3 SGB II verstößt, denn der im Februar erhaltene Betrag enthält auch Wohngeld für Februar (November, Dezember, Januar und Februar) und muss als Einkommen im Februar berücksichtigt werden, oder?


    Beispiel:

    Ab November wurde 100 Euro Wohngeld montalich bewilligt, das Wohngeld für November - Februar wurde im Februar ausgezahlt (400 Euro). 300 Euro ist davon eine Nachzahlung für November-Januar und 100 Euro für den laufenden Monat Februar.

    Dann kommt das Jobcenter. Anschließend teilt das Jobcenter diese 400 Euro auf 6 Monate auf und berücksichtigt dabei ab Februar bis Juli jeden Monat 1/6 des Geseamtbetrags von 400 Euro, also (400:6) 66,67 Euro monatlich. Da ich den Anspruch auf Bürgergeld ab April habe, wurde isngesamt (66,67 x 4) 266,67 Euro als Einkommen im Zeitraum April-Juli als Einkommen berücksichtigt.

    Wird das Wohngeld für Februar, wie in §11 vorgesehen, als Einkommen im Februar angerechnet, so sind ab Februar 300 Euro Nachzahlung als Einkommen zu teilen, und nicht 400 Euro.


    :/

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