Bürgergeld als Darlehen - Vermögen Anrechnung einer Immobilie

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und hoffe auf Rat und Hilfe.

    Schilderung der Situation: Ich bin 63 Jahre alt, verheiratet, lebe aber seit 2016 vom Ehemann getrennt. Bis Ende März 2024 bezog ich ALG I und war über die Arbeitsagentur gesetzl. krankenversichert.

    Ca. ab Februar 2024 wurde ich mit heftigen „Rückenproblemen“ krank und bin weiterhin nicht arbeitsfähig. Im April musste ich mich zum Fortbestand der gesetzl. KV selbst freiwillig gesetzl. krankenversichern. Die Familienversicherung schied aus. Die Beiträge zur eigenen KV sowie meinen Lebensunterhalt habe ich von April bis Juni 2024 aus meinen Ersparnissen bestritten und hoffte immer noch, schnell wieder fit/gesund zu werden, wieder arbeiten zu können und so den Bürgergeldantrag vermeiden zu können.

    Dem war jedoch leider nicht so und im Juni stellte ich dann zwangsläufig den Bürgergeldantrag. Da ich aufgrund des Wechsels von der „normalen“ gesetzl. KV über das Arbeitsamt in die freiwillige gesetzl. KV wechseln musste, hatte ich keinen Anspruch auf Krankengeld (nur bei Einkünften aus selbständiger Arbeit).

    Meine Ersparnisse sind auf einem Tagesgeldkonto geparkt und liegen deutlich unter der Vermögensgrenze. Ich fühlte mich sicher was die Bürgergeld-Bewilligung anging und nahm an, mit Bürgergeld-Bewilligung wieder in die „normale“ gesetzl. KV über das JC zurückzukommen.

    Allerdings bin ich mit 50% Miteigentümerin des gemeinsam mit dem Ehemann ca. 2002 gekauften Einfamilienhauses, das inzwischen vom Ehemann zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin bewohnt wird. Er trägt auch die Lasten/sämtliche Kosten allein und ist Rentner. Das Haus hat eine angemessene Größe, ist allerdings noch mit ca. 90.000,- Euro Hypo-Darlehen belastet.

    Mein Ehemann ist 69 Jahre alt, hat nach einem Herzinfarkt nur noch ca. 40% Herzleistung und arbeitet zeitweise noch auf 500-Euro-Basis als Kassierer, um anstehende Renovierungsarbeiten am Haus decken zu können. Vermögen ist vermutlich nicht vorhanden.

    Trotz des Miteigentumsanteils am Haus fühlte ich mich sicher und nahm an, dass das Haus beim Bürgergeld nicht berücksichtigt/verwertet werden kann, weil ich nur 50% Miteigentumsanteil daran besitze und ich nicht allein und schon mal gar nicht kurzfristig darüber verfügen kann. Mein Ehemann denkt natürlich nicht an einen Verkauf des Hauses.

    Nun wurde der Bürgergeld-Bescheid im Juli 2024 darlehensweise und vorläufig als rückzahlbares und zinsloses Darlehen bis 30.11.24 gewährt, einschl. KdU und Beiträgen zur freiwilligen gesetzl. KV.

    Da bei einem Bürgergeld-Darlehen keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht, hat mich das Amt nicht bei meiner KV angemeldet. Die freiwilligen Beiträge zur KV werden zwar vorerst vom Amt übernommen, aber eben auch nur als rückzahlbares Darlehen.

    Da mit der Bewilligung des Bürgergeldes als Darlehen ein Anspruch auf Wohngeld als vorrangige Leistung besteht, wurde ich aufgefordert, binnen 4 Wochen nach 1. Bescheid einen Wohngeldantrag zu stellen, was ich natürlich fristgerecht tat.

    Das Wohngeld wurde inzwischen bis 30.11.24 bewilligt und verringert mein Darlehen beim „Jobcenter“, da die Behörden die Summen bis 30.09.24 verrechnen. Ab 01.10.24 erhalte ich das Wohngeld direkt auf mein Konto, dafür wird das Bürgergeld bzw. die KdU reduziert. Ein neuer Bescheid mit geänderten Summen liegt mir seit 25.09.24 vom JC vor.

    Allerdings setzt mich die Wohngeldstelle in Ihrem Bescheid vom 21.09.24 massiv unter Druck, da ich …“zur weiteren Bearbeitung meines Wohngeldanspruches ab 01.12.24 umgehend meine Unterhaltsansprüche und die Verwertung meines Anteiles am gemeinsamen Wohnhaus klären soll“.

    Was heißt das nun? Ich kann ja schließlich meinen Ehemann nicht aus dem Haus per Räumungsklage rausschmeißen. Einen Verkauf des Hauses lehnt er derzeit natürlich ab. Das geht auch nicht von Heute auf Morgen, sondern benötigt viel mehr Zeit über den 30.11.24 hinaus.

    Natürlich habe ich ihn um Unterhalt gebeten, Zusage steht jedoch noch aus. Auszahlen kann er mir meinen Anteil am Haus jedoch wohl nicht.

    Was kann ich also tun, außer Unterhalt zu fordern und notfalls gerichtlich durchzusetzen?

    Eine Scheidung möchte ich eigentlich nicht, kann ER sich vermutlich auch nicht leisten.

    Ich häufe also momentan jeden Monat zwangsläufig mehr als 1.300,- Euro Schulden beim „Sozialamt“ an, die ich vermutlich nicht zurückzahlen kann. , denn meine Ersparnisse sind als Notgroschen für meine künftige, wohl sehr niedrig ausfallende Rente gedacht.

    Aus der Not heraus habe ich im August meinen Rentenantrag ab 63 Jahren zum 01.10.24 gestellt. Bescheid liegt leider noch nicht vor. Der Rentenantrag wurde natürlich mit enormen Abschlägen gestellt, die ich aber unter den gegebenen Umständen in Kauf nehmen muss, um eine Weiterbewilligung des Wohngeldes und Bürgergeldes vielleicht vermeiden zu können.

    Bis zur Feststellung des Vermögenswertes des Einfamilienhauses erhalte ich also Bürgergeld/KdU/KV als Darlehen. Es wurde vom „Jobcenter“ eine vorläufige Wertermittlung/Gutachten der Immobilie in Auftrag gegeben.

    Nun hatte ich die Hoffnung, dass das vorläufige Gutachten (ausstellende Stelle des Gutachtens war die GAG (Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Nähe des Wohnortes), keine Verwertung der Immobilie zulässt, da das Haus noch mit mehr als 90.000,- Euro belastet ist. Das war dem JC aufgrund der eingereichten, aktuellen Darlehens-Kontoauszüge aus 2023 auch bekannt.

    Ich hoffte also darauf, dass das Bürgergeld-Darlehen nach Vorlage des Gutachtens evtl. in „normales“ Bürgergeld geändert wird. Dem war natürlich nicht so.

    Mitte September habe ich dann erst einmal telef. nach dem Wohngeld gefragt, da ich seit Antragstellung am 29.07.24 noch immer keinen Bescheid erhalten hatte. (Bearbeitungszeit WG ca. 2-3 Wochen).

    Mir wurde gesagt, dass man das WG ausgerechnet hätte und an das JC gemeldet hätte. Dort lag es und wurde offensichtlich vergessen oder zurückgehalten, warum auch immer. Man sagte mir, dass der Versand des WG-Bescheides für den 18.09.24 vorgesehen sei. Diesen erhielt ich dann tatsächlich am 21.09.24.

    Zeitgleich Mitte September habe ich beim JC nachgefragt, ob inzwischen das Wertgutachten für die Immobilie vorliegt. Das wurde bejaht und man schickte mir Ende September eine Kopie des Gutachtens vom 30.07.24 per Email.

    Die Widerspruchsfrist gegen den ursprünglichen Bürgergeld-Bescheid aus Juli 24 als Darlehen ist abgelaufen. Die Widerspruchsfristen gegen den Wohngeld-Bescheid und den in Summe geänderten Bürgergeld-Bescheid (Eingang bei mir am 25.09.24) weiterhin als Darlehen jedoch noch nicht.

    Nun überlege ich natürlich, ob ich irgendwie gegen den ursprünglichen Bürgergeld-Bescheid als Darlehen (evtl. mit einem Überprüfungsantrag des Bürgergeld-Bescheides als Darlehen? ) noch Widerspruch einlegen kann, da ja nun das Wertgutachten seit ca. 30.07.24 beim JC vorliegt (Evtl. unter Einbeziehung eines Fachanwalts für Sozialrecht???)

    Denn: meines Erachtens nach kann die Immobilie nicht sofort verwertet/verkauft werden, auch nicht kurzfristig bis 30.11.24.

    Und: mein Ehemann kann mir meinen Miteigentumsanteil am Haus nicht auszahlen, da soweit ich weiß, kein Vermögen o.ä. Wertgegenstände vorhanden sind.

    Was meint ihr, kennt sich da jemand vlt. mit einem ähnlich gelagerten Fall aus? Soll/kann ich noch Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid als Darlehen einlegen?

    Ich hielt das soziale Netz in Deutschland insgesamt bisher für sicher. Doch leider fühle ich mich durch sämtliche Maschen dieses Netzes durchgefallen, die mich eigentlich hätten auffangen sollen in meiner Situation.

    Wenn ich arbeiten könnte, würde ich es ja tun und bräuchte kein Bürgergeld und auch noch keine Rente. Nun häufe ich aber krankheitsbedingt durch das Bürgergeld-Darlehen enorme Schulden an und gerate mit Sicherheit in die Altersarmut, wenn die Rente nicht bald bewilligt und gezahlt wird. Ich hoffe wirklich sehr auf eure Meinung und Hilfe und bedanke mich für hilfreiche Antworten im Voraus sehr herzlich.

    Und Sorry für die zugegebenermaßen sehr ausführliche und lange Schilderung.

  • Wenn du während des Alg1 Bezuges krank wurdest, hättest du nach Ablauf des Anspruchs auf Alg Krankengeld beziehen müssen. Entweder stimmt da deine Schilderung nicht oder du hast irgendwas falsch gemacht.


    Was kann ich also tun, außer Unterhalt zu fordern und notfalls gerichtlich durchzusetzen?


    Nutzungsentschädigung für deine Haushälfte verlangen.


    Nun hatte ich die Hoffnung, dass das vorläufige Gutachten (ausstellende Stelle des Gutachtens war die GAG (Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Nähe des Wohnortes), keine Verwertung der Immobilie zulässt, da das Haus noch mit mehr als 90.000,- Euro belastet ist.

    Was ist es denn nun wert?


    Soll/kann ich noch Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid als Darlehen einlegen?

    Nein. Du kannst einen Überprüfungsantrag stellen.

  • Krank wurde ich im Februar, bin aber nicht sofort zum Arzt gerannt, denn ich hatte schon früher oft Rückenprobleme/Ischias etc., und dachte, das geht auch diesmal schnell mit Salbe und Wärmepflastern vorbei. Das war aber nicht so. Zum Arzt ging ich erst Ende März, weil es absolut nicht besser wurde. Der schrieb mich dann für eine Woche krank bis 05.04.24. ALG I ist am 30.03.24 ausgelaufen.

    Krankengeld erhielt ich tatsächlich für 1 Woche bis 05.04.24, sorry, das hatte ich nicht erwähnt.

    Der "Wert" des Hauses (Verkehrswert aufgrund von ähnlichen, verkauften Häusern in der Nähe wurde mit 160.000,- Euro ermittelt. Das ist kein normales Wertgutachten. Die Hütte wurde noch nicht einmal besichtigt.

  • Zum Arzt ging ich erst Ende März, weil es absolut nicht besser wurde. Der schrieb mich dann für eine Woche krank bis 05.04.24. ALG I ist am 30.03.24 ausgelaufen.

    Krankengeld erhielt ich tatsächlich für 1 Woche bis 05.04.24, sorry, das hatte ich nicht erwähnt.

    Nein, statt dessen schreibst du lieber von "weiterhin nicht arbeitsfähig" und implizierst eine durchgehende Krankschreibung.


    Der "Wert" des Hauses (Verkehrswert aufgrund von ähnlichen, verkauften Häusern in der Nähe wurde mit 160.000,- Euro ermittelt.

    Also 70.000 Euro nach Abzug der Schulden. Das sind 35.000 Euro für dich. Hast du noch weiteres Vermögen?

  • Als grundsätzlich positiv denkender Mensch gehe ich einmal davon aus, dass deine Bemerkung in #4 nicht so negativ gemeint war, wie es bei mir angekommen ist. Würdest du meine Krankengeschichte kennen, hättest du das vermutlich nicht geschrieben.

    Aber zurück zum Thema:

    Weiteres Vermögen ist auf dem Tagesgeldkonto vorhanden, liegt aber deutlich unter der Vermögensgrenze und davon muss auch das Bürgergeld-Darlehen zurückgezahlt werden.

    Schöne aufgemachte Rechnung, die 35.000,- Euro für mich. Das sieht das JC vermutlich ähnlich. Aus der unmittelbaren Nachbarschaft wissen wir jedoch, dass ein benachbartes Haus vor kurzem für 100.000,- Euro verkauft wurde.

  • Würdest du meine Krankengeschichte kennen, hättest du das vermutlich nicht geschrieben.

    Doch, hätte ich. Zum einen ärgert mich, dass wesentliche Fakten im Eingangsbeitrag nicht genannt wurden und zum anderen ist mein Unverständnis, sich nicht weiter krank schreiben zu lassen und Krankengeld zu beziehen, aber andererseits zu behaupten, man sei schon so lange arbeitsunfähig, sehr groß. Das ist nämlich inkonsequent.


    Weiteres Vermögen ist auf dem Tagesgeldkonto vorhanden, liegt aber deutlich unter der Vermögensgrenze

    Und wahrscheinlich mit den 35.000 Euro eben nicht mehr unter der Vermögensgrenze.


    Schöne aufgemachte Rechnung, die 35.000,- Euro für mich. Das sieht das JC vermutlich ähnlich.

    Natürlich wird so gerechnet. Wie denn sonst? Das JC hat sich erstmal an das Gutachten zu halten. Wenn du meinst, dass es nicht stimmt, musst du das Gegenteil beweisen. Und solange das nicht geklärt ist, gibt es eben nur ein Darlehen. Nicht bewohntes Wohneigentum ist nunmal nicht geschützt und beim Vermögen zu berücksichtigen. Was erwartest du? Dass das JC davor die Augen verschließt, dass du und dein Ex keinen Bock habt, euer Vermögen zu trennen? Dann zieh dort wieder ein, dann ist es geschützt.

  • Halloooo? Wer des Lesens mächtig ist, ist auch hier ganz klar im Vorteil. Irgendwie bin ich offensichtlich an die falsche Adresse geraten. Sag mal, „greifst“ du immer alle Beiträge von Neulingen ab und die dann gleich derart an, aus welchen Gründen auch immer???

    Wer sagt dir denn, dass ich nicht seit April ununterbrochen krankgeschrieben bin??? Bestimmt war es der Kaffeesatz…

    Die Tatsache, dass ich genau für eine Woche direkt im Anschluss an das ALG Krankengeld bezogen habe, hatte ich zwar nicht erwähnt, aber das war auch in keinster Weise irgendwie relevant. Nur für Dich offensichtlich ein wesentlicher Faktor.

    Es gibt kein Krankengeld für freiw. gesetzl. Versicherte, wenn sie nicht selbständig tätig sind. Und dann muss die Einbeziehung von Krankengeldanspruch natürlich mit Zusatzbeitrag versichert werden. Und das gilt nur, wenn man ein Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit bezieht.

    Das gilt nicht für Leute, die nur ihre gesetzliche KV fortführen wollen und müssen.

    Aber das weißt du ja sicher und hast nur nicht richtig gelesen.

    Das hatte ich aber natürlich geschildert und zwar in der korrekten zeitlichen Abfolge der Ereignisse. Wir waren hier im April.

    „Da ich aufgrund des Wechsels von der „normalen“ gesetzl. KV über das Arbeitsamt in die freiwillige gesetzl. KV wechseln musste, hatte ich keinen Anspruch auf Krankengeld“ (Ergänzung: ab 06.04.24)

    Diese Schilderung bezog sich auf die korrekte zeitl. Abfolge des Beitrags. Aber ich schreib’s dir gerne noch mal auf: Die Rede war von April 2024.


    Mich ärgert, dass geschilderte Fakten offensichtlich nicht richtig gelesen, völlig falsch verstanden und nach Lust und Laune – die offensichtlich gerade mal wieder nicht so gut ist – verdreht und völlig falsch interpretiert werden.

    Das brauche ich nicht auch noch obendrauf. Ärgere gern andere Neulinge im Forum, aber bitte nicht mehr mich. Ich hatte den Beitrag geschrieben, weil ich zum einen Rat und Hilfe suchte, ohne gleich zum Anwalt zu laufen und zum anderen, weil ich dachte, dieser Beitrag kann vielleicht auch für andere Leute interessant sein. Ich muss feststellen, dass ich hier wohl leider völlig falsch bin. Typisch Forum halt.

  • Wer sagt dir denn, dass ich nicht seit April ununterbrochen krankgeschrieben bin???

    Das hier:

    Der schrieb mich dann für eine Woche krank bis 05.04.24. ALG I ist am 30.03.24 ausgelaufen.

    Krankengeld erhielt ich tatsächlich für 1 Woche bis 05.04.24, sorry, das hatte ich nicht erwähnt.

    Wärst du seit 29.3. durchgehend krank geschrieben, würdest du weiterhin Krankengeld bekommen. Und nicht nur bis zum 5.4.


    Nur für Dich offensichtlich ein wesentlicher Faktor.

    Natürlich, weil es Deine Geschichte unstimmig macht. Wenn man aus einem Versicherungspflichtverhältnis heraus krank wird, hat man solange Anspruch auf Krankengeld, bis die Arbeitsunfähigkeit endet.


    Es gibt kein Krankengeld für freiw. gesetzl. Versicherte, wenn sie nicht selbständig tätig sind

    Man muss sich im Krankengeldbezug überhaupt nicht freiwillig versichern. Man ist während des Krankengeldes beitragsfrei.


    Mich ärgert, dass geschilderte Fakten offensichtlich nicht richtig gelesen, völlig falsch verstanden und nach Lust und Laune – die offensichtlich gerade mal wieder nicht so gut ist – verdreht und völlig falsch interpretiert werden.

    Deine Fakten passen eben nicht. Wärst Du seit 29.3. durchgehend krank geschrieben, wärst Du im Krankengeldbezug. Da Du mir anscheinend nicht glauben magst, lies doch einfach selbst:


    Zitat

    Arbeitslosengeldempfänger, die krank werden und über die Bezugsdauer des regulären Arbeitslosengeldes hinaus arbeitsunfähig bleiben, haben weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Das gilt unabhängig davon, ob und welche Sozialleistungen sich an das Arbeitslosengeld I anschließen, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 1 KR 12/07 R).

    Ich muss feststellen, dass ich hier wohl leider völlig falsch bin. Typisch Forum halt.

    Dein Problem ist, dass Du was anderes lesen wolltest als "da stimmt was nicht, wenn das so wäre müsstest du Krankengeld bekommen" und "die 35.000 Euro + restliches Vermögen übersteigt deinen Vermögensfreibetrag und daher kann es erstmal nur ein Darlehen geben".

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