Bürgergeld - Private Verkäufe auf EBAY - Einkommen Anrechnung

  • Hallo,
    ich hatte ein Telefonant mit meiner SB wegen.
    Dabei kam wir auch auf meine Verkäufe auf EBAY und Kontoauszüge zu sprechen.
    Sie meinte, dass die Verkäufe evtl. als Einkommen angerechnet werden.

    Ich hatte Dinge( z. B. den Stahlhelm aus dem 2.WK von meinem Großvater für €450,- ) aus meinem Besitz verkauft, die ich schon vor Antragstellung hatte.
    Werden die Verkäufe nun als Einkommen angerechnet?

    Ich habe nichts gekauft und dann wieder verkauft, also gehandelt.

  • Das ist eine recht substanzlose Anfrage. Es kommt darauf an, in welchem Umfang und Regelmäßigkeit das gemacht wird. Verkaufst du recht regelmäßig, geht das in Richtung Selbstständigkeit und ist daher Einkommen. Machst du das nur privat und ab und zu, ist es Vermögen.

  • Ende 2023 gab mir meine Schwägerin € 1500,- privates Darlehn für Zahnarztrechnung und das hatte ich 2023 auch dem JC mitgeteilt.
    Ich hatte in 6 Monaten 16 gebrauchte Sachen verkauft. 1 der Stahlhelm, 1 Amiga 500 und 14 alte Computerspiele für Commodore Amiga.
    Mit dem Erlös von ca. 1300,-- und Geld von meinem Giroguthaben habe ich dann das private Darlehn zurück gezahlt.

    Den Amiga und die Spiele hatte ich in den 80er und 90er gekauft.

    Ich bin privat krankenversichert und habe hohen Eigenanteil bei Zahnbehandlungen und daher brauchte ich das Privatdarlehn.
    Die Zahnarztbehandlung war relativ zügig nach der Diagnose durch zu führen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!