Hallo,
ich hatte ein Telefonant mit meiner SB wegen.
Dabei kam wir auch auf meine Verkäufe auf EBAY und Kontoauszüge zu sprechen.
Sie meinte, dass die Verkäufe evtl. als Einkommen angerechnet werden.
Ich hatte Dinge( z. B. den Stahlhelm aus dem 2.WK von meinem Großvater für €450,- ) aus meinem Besitz verkauft, die ich schon vor Antragstellung hatte.
Werden die Verkäufe nun als Einkommen angerechnet?
Ich habe nichts gekauft und dann wieder verkauft, also gehandelt.