ALG 1 Sperre wegen Aufhebungsvertrag - Bezug Bürgergeld - Verrechnung nach Sperre

  • Hallo,


    ich habe 12 Wochen Sperre beim ALG 1 bekommen und beziehe mit der Familie daher derzeit Bürgergeld. Wenn dann das ALG 1 kommt, weiss ich nicht wie eine Rückzahlung evtl. Zu viel bekommen er Bürgergeldzahlungen erfolgt. ALG 1 wird ja nachschuessig gezahlt. Wie läuft da der Übergang vom Bürgergeldbezug ab? Wir haben keine Rücklagen um einen Monat zu überbrücken. Daher meine Sorgen und die Anfrage.


    VG


    Jens

  • Für den Übergang kann man ein Darlehen beantragen. Wie es mit der Rückzahlung läuft, kann man nur beantworten, wenn man weiß, ob ihr mit dem Alg1 im aufstockenden Bürgergeld bleibt oder nicht mehr hilfebedürftig seid. Bei ersterem wird das JC das Darlehen in Raten von 5% vom Bürgergeld einbehalten, im anderen Fall kommt dann eine Zahlungsaufforderung und da könnt ihr mit der Einzugsstelle Raten vereinbaren. Ob das Jobcenter zusätzlich für die Zeit der Sperrzeit Kostenersatz fordert, muss abgewartet werden. Oder gibt es schon einen Grundlagenbescheid über Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens?

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