Grundsicherung und EM-Rente beantragen

  • Hallo ihr Lieben!


    Bin neu hier und es geht um meinen Bruder. Er ist 47 Jahre und ist psychisch sehr krank.

    Er wurde von unserem Stiefvater missbraucht über viele Jahre.

    Er bekommt seit vielen Jahren Grundsicherung, alle 2 Jahre muss er zum Gesundheitsamt.

    Nun kam ein Brief, dass er bald wieder zum Gesundheitsamt muss. Nur steht dieses Mal dabei, er möchte doch bitte auch EM-Rente beantragen.

    Nun meine Frage, wenn diese Rente abgelehnt wird, dann stellen wir selbstverständlich Widerspruch.

    Doch wenn auch dieser abgelehnt wird, benötigt er dann eine Krankmeldung?

    Denn dann ist das Gutachten des Gesundheitsamtes doch sicher hinfällig.

    Das war meine Frage.


    Ich danke Euch sehr 🙏🏻♥️

    Viele liebe Grüße, Andrea

  • Nur zur Klarstellung: er bekommt Grundsicherung für Erwerbsfähige (Jobcenter, Bürgergeld = SGB II) oder Grundsicherung für Erwerbsunfähige (Sozialamt = SGB XII)?


    Weil, wenn er schon Grundsicherung vom Sozialamt bekommt, hat doch bestimmt bereits eine Begutachtung durch die Rentenversicherung stattgefunden und wenn er Rentenanspruch hätte, wäre die doch mit der Feststellung der Erwerbsminderung gezahlt worden? Oder war/ist er in einer Werkstatt für behinderte Menschen?

  • Hallo Tamar. Danke für Deine Antwort.


    Er bekommt schon seit 15 Jahren Grundsicherung und da benötigte er noch keine Beurteilung der Rentenversicherung.


    Er ging zum Gesundheitsamt und dann bekam er Grundsicherung. Ich meine, dass sind nun 15 Jahre. Oder sogar noch etwas länger.


    Nun musste immer alle 2 Jahre zum Gesundheitsamt und wurde dann für 2 Jahre erwerbsmindernd „geschrieben“ .


    Nun heißt es im Brief, er soll Rente beantragen. Also beides. Er ist 47. Also wird es EM-Rente sein. Diese wird in den meisten Fällen das erste Mal abgelehnt. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen.


    Nun ist er in großer Panik.


    Liebe Grüße, Andrea

  • Er hat nie gearbeitet. Er war eine Weile obdachlos. Er landete vor vielen Jahren in der Grundsicherung und das lief damals ohne eine Begutachtung des Rentenamtes.


    Nun soll er Rente beantragen & aber dennoch auch wieder zum Gesundheitsamt , Recht hat er auf Geld vom Rentenamt nicht! Es geht mit Sicherheit nur um eine strengere Beurteilung vom Rentenamt bzw. deren Ärzten.



    Falls das Gutachten des Rentenamtes so ausfällt, dass er als erwerbsfähig gilt, ist er die Grundsicherung los. Dann benötigt er eine regelmäßige Krankmeldung?


    Ist das üblich, dass die Sozialämter nun beides wollen. Gutachten vom Gesundheitsamt und auch eine Beurteilung vom Rentenamt?


    Liebe Grüße, Andrea

  • Ich habe sowas noch nie gehört, dass das Sozialamt Grundsicherung ohne Prüfung durch die DRV zahlt, außer, es ist jemand in der WfbM. Sorry, da muss ich passen, wie sowas möglich ist. Vielleicht sollte jemand erstmal beim Sozialamt nachfragen, ob wirklich noch nie die DRV eingeschaltet wurde und dass die gar keine Gesundheitsprüfung machen, wenn klar ist, dass kein Rentenanspruch besteht. Das Sozialamt müsste eigentlich die gutachterliche Stellungnahme nach § 45 SGB XII selbst beantragen.

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