Bürgergeld Aufstockung - Ausbildung - Eigenbedarfskündigung und Umzug

  • Hallo zusammen ,


    Sehr kompliziert


    Ich bin 35 befinde mich in einer Ausbildung.

    Wohne derzeit mit einem Freund ( keine BG ) in einer geeigneten Wohnung seit 2 Jahren.

    Und wurde aufgrund Eigenbedarfs zum 31.12 gekündigt.
    Er sucht sich eine Eigene Wohnung und ich auch .


    Beziehe eine Aufstockung durch mein geringes Ausbildungsgehalt.


    Suche in meinem Kreis nach einer Wohnung im Umkreis von 15 Km zur Arbeit und Schule.
    Es ist aussichtslos aktuell.

    In der anderen Richtung habe ich schon welche angeschrieben , diese sind aber ein anderer Kreis .

    Hatte heute mit meinem Bearbeiter gesprochen , er meinte nur müsste dann dort vorstellig werden und die würden nur einen Wagen zur Verfügung stellen für den Umzug.


    In dem anderen Kreis , wären es aber auch Wohnungen die ca. 80 Euro über die KDU angemessene Tabelle gehen. Aber da habe ich wenigstens eine Besichtigung in Aussicht .


    Wie gehe ich da am besten vor ?
    So das ich vielleicht eine Wohnung bekomme, bin auch von mir aus gewillt , wieder auszuziehen wenn etwas passendes in kommender Zeit zu finden ist.
    Wie sieht es aus mit Unzugskosten?
    Kann ich ein Darlehen beantragen für Ausstattung da mir nicht wirklich was gehört ?

    hoffe habe mich klar ausgedrückt


    Liebe Grüße und danke

  • Du kannst jederzeit umziehen. Das Problem ist nur, dass du, wenn die neue Wohnung tatsächlich unangemessen ist, keine Hilfe für Umzug ubd Kaution bekommst.

    Warum gehört dir von der Ausstattung nichts? War die Wohnung möbliert vermietet?

  • Danke für deine Antwort


    Küche war vorhanden

    Waschmaschine , Küchenuntensilien sind nicht meine. Solche Sachen halt .

    Habe Bett und Kleiderschrank .

    Aber wenn ich nichts anderes finden würde was mache ich dann ? Ich ziehe hier nicht freiwillig aus. Eine echt doofen Situation ind das auch noch bei meinen zwischenprüfungen.

  • WG ist eine drin , aber habe einen kleinen Hund .
    Davon abgesehen möchte ich nicht wieder mit meinen 35 Jahren in einer WG wohnen . Habe das gerade hinter mir . Lg

  • Du musst halt weitersuchen. Dass der Hund ein Hinderniss ist, ist sozialrechtlich gesehen dein Problem.


    Hast du seit dem erstmaligen Auszug bei den Eltern immer in einer WG gewohnt ohne eigene Möbel? Was war vor den 2 Jahren WG? Immerhin warst du da auch schon über 30 Jahre alt.

    Kannst du nachweisen, dass der gesamte Hausrat das Eigentum deines Mitbewohners war?

  • Das Problem ist nicht der Hund 🤷🏽‍♀️, die Wohnungen die drin sind haben kein Problem mit Hund ?

    Nein ich habe nie bei meinen Eltern gewohnt . Bin das erste mal überhaupt beim Jobcenter durch die Ausbildung.


    Habe früher mit meinem Partner zusammen gewohnt , dann bin ich in die WG gezogen und habe nun mal nicht viel mit genommen.

    Klar kann ich das nachweisen


    Mich stört es auch nicht dann nur ein Bett zu haben und eine Kochplatte, sondern eher darum ob ich eine etwas teurere Wohnung dem Jobcenter vorschlagen kann. Wenn ich obdachlos werde, kann ich nicht arbeiten und dann haben sie mich ganz an der Backe

  • Das Jobcenter ist an seine Richtlinien gebunden. Wenn die schlüssig sind, muss es für den Preis auch Wohnungen geben. Den Hund hast du erwähnt und als Hinderniss angeführt oder wie soll die Erwähnung sonst zu verstehen sein?

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