Bürgergeldantrag und Darlehen von Eltern

  • Hallo BG Forum,

    nach der Vorsprache für den Erstantrag bin ich noch ratloser geworden als ich es ohnehin bin.

    Ich möchte ab Antragsdatum Bürgergeld beantragen, die Hilfebedürftgkeit ist ab diesem Tag gegeben, d.h. bis hierhin habe ich kein einziges Geld vom Papa Staat in Anspruch genommen => warum also und vor allen Dingen was genau soll ich alles vorherige belegen? Liegt hier ein Missverständnis (seitens des Jobcenters) vor?

    Falls doch nötig - darf das Darlehen formlos sein, und welche Inhalte muss es mindestens haben? Welche Rückzahlungsmodalitäten werden aktzepiert, dass dann das Ganze nicht als Einkommen gewertet wird.

    Es ist für mich alles Neuland. Bitte um Nachsicht, vielen Dank schon mal!

  • Lt. Protokoll sollen alle geliehenen Beträge von meinen Eltern noch nachgewiesen werden zum Thema Einkommen. Wozu? Es ist ja kein Einkommen nach meinem Verständnis. Und wenn doch, geschah das alles vor dem Antragsdatum. Ich kann nur vermuten, dass die Rückzahlungsmodalitäten wahrscheinlich nicht richtig definiert sind. Aber formlos darf der Vertrag doch sein, richtig? Ansonsten geht klar aus allen anderen Unterlagen (wie Kontoauszügen, etc.) hervor, dass weder Einkommen noch Vermögen da sind.

    Warum reicht es nicht aus, jetzt ein Schreiben aufzusetzen, dass ich defintiv kein Geld mehr von meinen Eltern bekomme.

  • Das sind viel zu wenig Informationen, um seriös antworten zu können. Es kommt z. B. darauf an, wie lange deine Eltern dich unterstützt haben, wie regelmäßig das war, Alter, Ausbildung, eigene Wohnung, bei den Eltern wohnend usw. Halt das Gesamtbild. Zur Glaubhaftigkeit von Darlehen kommt es auch darauf an, welche Sicherheiten vorhanden waren. Im normalen Geschäftsverkehr gibt niemand jemandem, der keine Sicherheit hat, ein Darlehen. Und einem Fremdvergleich sollten solche Darlehen standhalten um diese von Schenkungen unterscheiden zu können. Wie glaubhaft es ist, dass die Eltern keine weitere Unterstützung erbringen, kann ebenfalls nicht aus der Ferne beurteilt werden. Letztendlich musst du den Nachweis erbringen, hilfebedürftig zu sein.

  • Zunächst einmal vielen Dank für deine Ausführungen.

    Offensichtlich verstehe ich das ganze Konstrukt nicht.

    Wie glaubhaft es ist, dass die Eltern keine weitere Unterstützung erbringen, kann ebenfalls nicht aus der Ferne beurteilt werden.


    Wieso stellt sich diese Frage überhaupt?! Gibt es etwa ein Gesetz, das vorsieht, dass die Eltern vorher für ihre Kinder in die Bresche springen müssen. Da ich weiterhin davon ausgehe, dass die Eltern nichts offenlegen müssen, müsste ein formloses Schreiben ja völlig genügen...meiner bescheidenen Meinung nach.

    Ich bin weit über 30 Jahre alt und wurde monatelang unterstützt, indem die Mieten meiner eigenen Wohnung übernommen wurden - ist das ein Verbrechen (zumal ich dem Staat nicht zur Last gefallen bin)? Jedenfalls ist dies ab jetzt nicht der Fall. Was wäre denn, wenn ich gar nicht die Unterstützung angenommen hätte und vor Monaten, vor einem Jahr den Antrag gestellt hätte? Ehrlich verstehe ich gerade nichts mehr...

  • Das gehört nunmal zur Bedürftigkeitsprüfung. Gerade, wenn jemand verfestigt über einen längeren Zeitraum (freiwillige) Unterhaltsleistungen erhalten hat, muss geprüft werden, ob die wirklich wegfallen.

    Und natürlich gibt es ein Gesetz bzgl. Unterhalt. Findest du im BGB. Ist aber insoweit eigentlich auch unrelevant, denn darum geht es hier nicht. Hier geht es einzig und allein um die Frage der Hilfebedürftigkeit.

  • Wie verhält sich das Ganze, wenn

    bei den besagten Beträgen sich (allesamt vor dem Antragsdatum) um Schenkungen handelt? Dieser Sachverhalt ist dann ein komplett ein anderer, und die Frage, ob man weiterhin Unterstützung (nach dem Antragsdatum) durch Angehörige bekommt stellt sich hier nicht mehr, korrekt?

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