Hallo BG Forum,
nach der Vorsprache für den Erstantrag bin ich noch ratloser geworden als ich es ohnehin bin.
Ich möchte ab Antragsdatum Bürgergeld beantragen, die Hilfebedürftgkeit ist ab diesem Tag gegeben, d.h. bis hierhin habe ich kein einziges Geld vom Papa Staat in Anspruch genommen => warum also und vor allen Dingen was genau soll ich alles vorherige belegen? Liegt hier ein Missverständnis (seitens des Jobcenters) vor?
Falls doch nötig - darf das Darlehen formlos sein, und welche Inhalte muss es mindestens haben? Welche Rückzahlungsmodalitäten werden aktzepiert, dass dann das Ganze nicht als Einkommen gewertet wird.
Es ist für mich alles Neuland. Bitte um Nachsicht, vielen Dank schon mal!