Antrag EU Rente - Sozialhilfe von Amts wegen oder selbst stellen -- Partner arbeitsunfähig und überfordert

  • Ich bräuchte einmal kurz euren Rat.

    Mein Partner war im Sommer bei psychologischen Dienst, da er starke psychische Probleme hat. Wir sind seit 6 Jahren zusammen und beide seit mehr als 6 Jahren ohne Unterbrechung im Bürgergeldbezug. Er hat mit Hilfe von Coaching Maßnahmen schon riesen Fortschritte gemacht, aber für Arbeit reicht es noch lange nicht, sodass der Psychologe ihm jetzt Arbeitsunfähigkeit attestiert hat, vorerst nur für 6 Monate (voraussichtlich aber länger). Nun kamen 2 Schreiben, dass er EU-Rente und Sozialhilfe beantragen und das bis 31.10. nachweisen soll. Für die Anträge fehlen aber Unterlagen, die bisher nur dem Jobcenter vorliegen (zB die Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit). Nun steht in dem Schreiben aber auch drin, dass das Jobcenter die Anträge direkt selber stellen könnte (§5 Absatz 3 SGB II).

    Wir sind jetzt unsicher, ob es besser wäre, die fehlenden Unterlagen vom Jobcenter anzufordern, um die Anträge selbst zu stellen (mein Partner ist massiv überfordert damit und ich blicke auch nicht ganz bei den Anträgen durch und habe Angst da was falsch auszufüllen), oder dem Jobcenter Unterlagen wie bspw aktuelle Kontoauszüge zukommen zu lassen, dass sie damit dann die Anträge stellen.

    Zumal ihm EU Rente laut meiner Informationen auch gar nicht zusteht, da er seit mehr als 10 Jahren nicht gearbeitet hat. Beim Sozialamt war ich heute direkt und hab dort nach Rat gefragt, die haben mir aber auch nur den Antrag in die Hand gedrückt, beim Jobcenter hab ich angerufen und die Dame am Telefon wusste noch nicht mal etwas von oben genanntem Paragraphen

    Auf den Schreiben vom Jobcenter steht auch kein Name, wer das ganze bearbeitet hat, dass man einen direkten Ansprechpartner hätte. Würde ein Termin bei der Leistungsabteilung da vielleicht weiter helfen können?

  • Wohl eher nicht. Die Anträge kann man erstmal formlos stellen. Die jeweiligen Behörden (DRV und Sozialamt) melden sich dann schon, was sie dann tatsächlich für Unterlagen brauchen. Wichtig ist, die Anträge zur Fristwahrung schnellstens zu stellen.

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