Bürgergeld Weiterbewilligung wird nicht bearbeitet - Keine Krankenversicherung

  • Hallo,

    ich beziehe seit längerer Zeit Bürgergeld und bin aufgrund geringen Einkommens auch über das Jobcenter krankenversichert.

    Anfang September habe ich online einen Weiterbewillungsantrag gestellt zum 01.10.24

    Daraufhin wurden mir (und meiner in der Bedarfsgemeinschaft lebendenden Tochter) insgesamt 7 unterschiedliche Aufforderungen zur Mitwirkung zugestellt welchen wir allen umgehend nachgekommen sind.

    Laut telefonischer Auskunft liegen derzeit alle erforderlichen und angeforderten Dokumente vor.

    Trotzdem wurde bzw. wird mein Antrag nicht bearbeitet und ich erhalte seit dem 01.10.24 keine Leistungen mehr.

    Abgesehen von der finanziellen Schieflage bereitet mir der Wegfall des Krankversicherungsschutzes große Sorgen.

    Laut Anfrage bei meiner Krankenkasse wurde ich dort, ohne darüber durch das Jobcenter informiert zu werden, zum 01.10.24 abgemeldet.

    Nun stellt sich für mich die Frage wie ich besonders im Bezug auf den Krankenversicherungssschutz weiter verfahren sollte.

    Die Krankenkasse verweist mich an das Jobcenter, das Jobcenter verweist mich an die Krankenkasse...

    Da für mich die "Nichtbearbeitung" in keinster Weise nachvollziehbar ist und ich vom Jobcenter weder persönlich noch telefonisch eine Information über den Bearbeitungssstatus erhalte, weiß ich leider nicht mehr weiter.

    Angenommen die Bewillung ersteckt sich über weitere Wochen oder Monate, wie kann ich mich weiterhin krankenversichern und vermeiden das ggf. hohe Beitragsschulden für Zeit ohne Krankenversicherungsschutz auflaufen?

  • Zuerst mal musst du herausfinden, wieso es an der Bearbeitung hapert. Fehlt doch noch was oder hat man Zweifel an der Hilfebedürftigkeit, d. h.: droht sogar eine Ablehnung? Wenn man einfach nur aufgrund Personalengpass beim JC hinterherhinkt, ist es eigentlich kein Problem mit der KV: den Oktober seid ihr definitiv noch in der Nachversicherungszeit von einem Monat und für eine freiwillige Versicherung gibt es m. W. n. eine Frist von 3 Monaten, dazu muss auch die Krankenkasse belehren. Abgemeldet wurde ihr garantiert nicht, es zahlt nur halt niemand Beiträge, wenn der Leistung nach dem SGB II noch nicht bewilligt wurde. Auch die KV/PV Versicherungspflicht und damit die Zahlung der Beiträge ist mit dem Bewilligungsabschnitt verbunden und Teil der ursprünglichen Bewilligung. Endet die Bewilligung, endet auch die KV/PV Pflichtversicherung für Leistungsbezieher nach dem SGB II. Darüber werdet ihr nicht informiert, das steht ja im alten Bewilligungsbescheid, wann der Bezug endet.

    Wenn es hart auf hart kommt und die finanzielle Notlage akut wird, es keine vernünftigen Antworten vom JC gibt und du dir sicher bist, dass der Antrag auch vollständig ist, solltest du einen Anwalt aufsuchen, damit der einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim zuständigen SG stellt.

  • Vielen Dank für diese informative Antwort.

    Herauszufinden woran es bei der Bearbeitung hapert versuche ich seit mittlerweile 4 Wochen und bekomme beim Jobcenter aber leider weder persönlich noch telefonisch eine brauchbare Auskunft. Da fehlt mir wirklich der Hebel um noch irgendetwas in Gang zu setzen.

    Laut einem heutigen Telefonat liegen aber alle angeforderten Dokumente vor. Der Mitarbeiter konnte sich auch nicht erklären warum keine Bearbeitung stattfindet.

    Ich werde jetzt noch einmal einen Termin bei der Krankenkasse vereinbaren da deine Informationen sehr stark von dem abweichen was mir heute telefonisch vom Service der Krankenkasse mitgeteilt wurde (Abmeldung sei durch JC erfolgt,es bestehe kein Schutz mehr, es gäbe keine Nachversicherungszeit).

  • Du kannst (!) am Schalter einen kurzen Brief abgeben (offen), du hättest gerne eine Unterredung mit Management bezüglich Leistung, Anträge, Verzögerung. Auch das das vermerkt wird.

    Das kommt dann in deiner Akte als Vermerk und die reagieren sehr schnell. 😉

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