Eigentum Haus - Kosten der Unterkunft und Melden einer Wohngemeinschaft

  • Hallo! :hi

    Ich habe nach langem Recherchieren immer noch keine eindeutige Antwort auf mein spezielles Problem gefunden :(

    Zur Situation:

    Ich beziehe Bürgergeld und wohne in einem Haus, welches aus 2 Bereichen besteht, die eigenständige Wohnungen darstellen (eigenges Bad,Küche etc.). Dort beziehe ich den oberen Bereich und meine Oma den unteren Bereich. Heißt wir teilen uns lediglich Neben- und Heizkosten. Auf dem Papier bin ich auch zu hohen Anteilen Eigentümer am Haus. Das hat das Amt denke ich korrekt verstanden.

    Das Problem:

    Nun jedoch zieht noch eine Person in meinen Bereich und wir leben hier quasi als Wohngemeinschaft. Heißt wir teilen uns die Nutzung meines Bads und meiner Küche aber jeder hat sein eigenes Zimmer. Wir sind weder ein Paar, noch verwandt.

    Dies habe ich versucht dem Amt zu melden und die wollten direkt trotzdem, dass ich die Anlage zur Haushaltsgemeinschaft ausfülle. Was ja bedeuten würde, dass wir gemeinsam wirtschaften und wir verwandt sind etc...was ja nicht der Fall ist. Dann habe ich mit Zitaten vom offiziellen Lexikon der Arbeitsagentur beweisen wollen, wir keine KEINE Haushaltsgemeinschaft, sondern eine Wohngemeinschaft sind und wie ich das melde bzw was ich nachweisen muss.

    Daraufhin habe ich wieder - diesmal kein Forumlar sondern eine selbst geschrieben Mitteilung - erhalten, dass ich in der Anlage "Haushaltsgemeinschaft" einfach den 3. Punkt "Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis/zu der Schwägerschaft" nicht ausfüllen brauch, jedoch den Rest. Außerdem bei der Anlage VE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) den Namen der Person, aber nichts anderes ? oO In der Mitteillung stand auch "Anlage KDU ist nicht notwendig da die Aufwendung für Unterkunft durch 3 geteilt werden"...das wäre ja zumindest korrekt.

    Nun fühlt es sich wieder so an, als würden sie alles versuchen, um mir möglichst wenig Geld zu zahlen und daher darauf pochen, dass es eine Haushaltsgemeinschaft ist und ich ZWINGEND dieses blöde Formular ausfüllen soll. Ich musste in der Vergangenheit schon mehrfach nach einer Veränderungsmitteilung Dinge klarstellen und weniger Sachen ausfüllen als verlangt, sonst würde ich jetzt z.B. eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner o.g. Großmutter bilden...Das fühlt sich wieder so nach "Dummfang" an...

    Ich habe z.B. gelesen, dass es evtl. reicht wenn ich einen Untermietvertrag selbst ausstelle für neu zugezogene Person. Grade, da ich quasi der Vermieter/Eigentümer bin.

    Oder - in der Definition von Wohngemeinschaft steht - "Es reicht aus, wenn sie in der Anlage KDU den Mietanteil der weiteren Bewohnerinnen und Bewohner nennen oder die Untermietzahlung in der Anlage EK angeben". Vielleicht reicht auch das ?


    Hat hier jemand Erfahrung oder Wissen, wie ich die neue WG hier am besten melde und was ich dafür schicken muss ?

    Liebe Grüße

  • Wenn du einfach vermietest, schließt du einen Mietvertrag ab (Untermietvertrag ist nicht, da müsstest du selbst Mieter sein) und reichst den ein. Die Mieteinnahmen sind dann Einkommen und gut ist es. Eine Haushaltsgemeinschaft geht nur bei Verwandten. Eine Bedarfsgemeinschaft bei Paaren.

  • Danke. Ja so ähnlich hatte ich mir das gedacht. Warum schicken die mir dann ständig die Anlage zur Haushaltsgemeinschaft zum Ausfüllen...

    Ist eben nur ein Spezialfall weil ich ja selbst - mit der Person an die ich vermiete - in einem WG-Verhältnis lebe (weil eben Küche und Bad gemeinsam genutzt werden).

  • Wahrscheinlich, weil du eben nicht wie ein Vermieter agierst, denn du willst ja anscheinend nur Nebenkostenbeteiligung verlangen und keine Grundmiete. Das ist unlogisch. Wenn ich mit der Person weiter nichts zu tun habe, will ich den als Vermieter nicht kostenfrei wohnen lassen.


    Wenn du das erstmal so durchbekommst, stell dich darauf ein, dass man über kurz oder lang von einer Paarbeziehung und damit einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen wird.

  • Ja die Person ist aus meinem Bekanntenkreis und deswegen der Grund warum ich das Zimmer überhaupt vermiete, denn an einen Fremden würde ich es nicht machen. Und da es ein abbezahltes Haus ist, fallen außer den Betriebskosten keine Kosten an also warum sollte ich mehr Geld verlangen. Bin ja froh, dass noch jemand einen Teil übernimmt, dadurch wirds ja billiger.

    Das mit der Bedarfsgemeinschaft hatte ich in der letzten Wohnung und habe dadurch 1 Jahr lang quasi "zu wenig" bekommen und musste dann noch was zurückzahlen, einfach weil ich blind alles ausgefüllt habe was die mir zugeschickt haben...Hab denen halt vertraut, bis ich mal tagelang recherchiert und gemerkt habe was da eigentlich läuft...

  • Man gibt nicht einfach so seine Privatsphäre auf, um plötzlich für quasi nichts jemanden bei sich wohnen zu lassen. Denn die Privatsphäre ist definitiv betroffen. Lebe ich allein, kann meine Zahnpastatube offen im Waschbecken liegen, der dreckige Topf in der Spüle und wenn ich mal die Toilettenbürste nicht benutze, meckert niemand rum, ich bin allein.


    Dass du noch nicht mal Miete forderst, spricht auch für mehr als eine bloße Wohngemeinschaft.


    Es wird also Probleme geben, stell dich darauf ein.

  • Doch die gebe ich gerne zum Teil auf denn 1. Kenne ich die Person und 2. ist es nicht für nichts, sondern für mich werden die monatlichen Betriebskosten billiger - statt 1/2 nun 1/3. Eben alles wie in einer WG, da versuch ich ja auch falls ein Zimmer frei ist, das loszuwerden um die anfallenden Kosten um 1/x zu teilen. Da verlang ich ja auch nicht extra Kosten dafür, dass da jemand wohnt sondern Teile die Gesamtkosten fair.

    Nicht falsch verstehen, ich bin sehr dankbar für die Antworten! Verstehe nur nicht wie mir das Amt aus so einer normalen Sache einen Strick drehen will. Wenn ich jetzt keine Betriebskosten verlangen würde ok, dann stehe ich offensichtlich für diese Person ein und übernehme die Kosten die sie hier hätte aber so können die sich doch quasi "freuen", dass meine Kosten geringer werden...

  • sondern für mich werden die monatlichen Betriebskosten billiger - statt 1/2 nun 1/3.


    Ist es nicht, zahlt dir ja bisher auch anstandslos das Jobcenter. Außerdem wird das Finanzamt auch noch mitreden wollen, wenn du mal einfach so auf Einkommen verzichtest.


    Du lässt jemanden fast kostenlos bei dir wohnen. Das hält nicht ansatzweise einem Fremdvergleich statt und ist daher ein starkes Indiz für eine Partnerschaft.


    Damit dürfte das Thema auch hinreichend beantwortet sein, es wiederholt sich alles nur. Diese Person wird ihre bisherige Miete zu Lasten der Steuerzahler sparen, weil du meinst, dein Eigentum kostenfrei zur Verfügung stellen zu können. So funktioniert das eben nicht.

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