Hallo!
Ich habe nach langem Recherchieren immer noch keine eindeutige Antwort auf mein spezielles Problem gefunden
Zur Situation:
Ich beziehe Bürgergeld und wohne in einem Haus, welches aus 2 Bereichen besteht, die eigenständige Wohnungen darstellen (eigenges Bad,Küche etc.). Dort beziehe ich den oberen Bereich und meine Oma den unteren Bereich. Heißt wir teilen uns lediglich Neben- und Heizkosten. Auf dem Papier bin ich auch zu hohen Anteilen Eigentümer am Haus. Das hat das Amt denke ich korrekt verstanden.
Das Problem:
Nun jedoch zieht noch eine Person in meinen Bereich und wir leben hier quasi als Wohngemeinschaft. Heißt wir teilen uns die Nutzung meines Bads und meiner Küche aber jeder hat sein eigenes Zimmer. Wir sind weder ein Paar, noch verwandt.
Dies habe ich versucht dem Amt zu melden und die wollten direkt trotzdem, dass ich die Anlage zur Haushaltsgemeinschaft ausfülle. Was ja bedeuten würde, dass wir gemeinsam wirtschaften und wir verwandt sind etc...was ja nicht der Fall ist. Dann habe ich mit Zitaten vom offiziellen Lexikon der Arbeitsagentur beweisen wollen, wir keine KEINE Haushaltsgemeinschaft, sondern eine Wohngemeinschaft sind und wie ich das melde bzw was ich nachweisen muss.
Daraufhin habe ich wieder - diesmal kein Forumlar sondern eine selbst geschrieben Mitteilung - erhalten, dass ich in der Anlage "Haushaltsgemeinschaft" einfach den 3. Punkt "Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis/zu der Schwägerschaft" nicht ausfüllen brauch, jedoch den Rest. Außerdem bei der Anlage VE (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) den Namen der Person, aber nichts anderes ? oO In der Mitteillung stand auch "Anlage KDU ist nicht notwendig da die Aufwendung für Unterkunft durch 3 geteilt werden"...das wäre ja zumindest korrekt.
Nun fühlt es sich wieder so an, als würden sie alles versuchen, um mir möglichst wenig Geld zu zahlen und daher darauf pochen, dass es eine Haushaltsgemeinschaft ist und ich ZWINGEND dieses blöde Formular ausfüllen soll. Ich musste in der Vergangenheit schon mehrfach nach einer Veränderungsmitteilung Dinge klarstellen und weniger Sachen ausfüllen als verlangt, sonst würde ich jetzt z.B. eine Bedarfsgemeinschaft mit meiner o.g. Großmutter bilden...Das fühlt sich wieder so nach "Dummfang" an...
Ich habe z.B. gelesen, dass es evtl. reicht wenn ich einen Untermietvertrag selbst ausstelle für neu zugezogene Person. Grade, da ich quasi der Vermieter/Eigentümer bin.
Oder - in der Definition von Wohngemeinschaft steht - "Es reicht aus, wenn sie in der Anlage KDU den Mietanteil der weiteren Bewohnerinnen und Bewohner nennen oder die Untermietzahlung in der Anlage EK angeben". Vielleicht reicht auch das ?
Hat hier jemand Erfahrung oder Wissen, wie ich die neue WG hier am besten melde und was ich dafür schicken muss ?
Liebe Grüße