Bürgergeld - Umsatzsteuer - Anlage EKS und Einkommen Anrechnung als Selbstständiger

  • Guten Tag,

    Im Januar diesenJahres musste ich als Vollzeit-Selbstständiger Einzelunternehmer während eines Winterlochs BG beantragen. Die ersten Monate, Januar - April liefen echt mies. Mai und Juni sind gute Einkünfte erzielt worden, bei denen natürlich auch Umsatzsteuer von mir vereinahmt wurde.

    Zwei Fragen:

    1. Das Jobcenter hat die von mir vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge, die während des Bewlligungszeitraums natürlich auf mein Geschäftskonto mitüberwiesen wurden, jedoch noch nicht ans Finanzamt abgeführt wurden, einfach zu meinem Gewinn dazugerechnet. Diese Umsatzsteuer, also Geld was auf meinem Kon to zwar liegt, aber noch an das FInanzamt gezahlt werden muss, erhöht laut Jobcenter meinen Geqwinn so stark, dass ich meine Komplett erhaltenen Leistungen zurüpckzahlen soll.
    - Widerspruch eingelegt. - Widerspruch abgelehnt, mit der Begründung dass die Umsatzsteuer zum Gewinn gezählt werden muss, da sie nicht im Bewilligungszeitraum gezahlt wurde...WHAT?!

    - Loht essich hier Klage einmzureichen? Wenn ich durch die zum Gewinn addierte Umsatzsteuer die volle Leistung der 6 Monate rückzahlen soll und trotzdem natürlich die Umsatzsteuer normal ans Finanzamt abführen muss, zahle ich sie ja quasi doppelt.. Ich frage mich, wieso ich meine vereinnahmte Umsatzsteuer in der abschließenden EKS überhaupt angeben soll, wenn Sie einfach zu meinem Gewinn addiert wird und ich dadurch laut Jobcenter die 6 Monate Leistungsbezug jeden Monat ausreichenden Gewqinn gemacht habe, obwohl Januar bis März teilweise negativ-gewinneerzielt wurden..

    2. Wieso wird ein Gewinndurchschnitt meines Bewilligungszeitraumes berechnet? Bei mir war es wie gesagt so, dass ich die ersten Monate des Bewlligungszeitraumes teilweise negativ-gewinne gemacht habe, in den letzten beiden Monaten dafür aber gut verdient habe.. dadurch ist mein "Durchschnittsgewinn" über meinem Leoistungsbezug und ich soll für alle Monate rückzahglen, frage mich aber wie ich Januar, Februar und März von einem Gewinn leben soillte, der erst im Mai und Juni erzielt wurde..

    Gibt es zu ähnlichen Verfahren Erfahrungsberichte? Meine letzte Möglichkeit ist eine Klage beim Sozialgericht, da mein Widerspruch wie schon oben erwähnt abgelehnt wurde.

    Ich freue mich über jeden Ratschlag! Vielen Dank. :thumbup:

  • - Widerspruch eingelegt. - Widerspruch abgelehnt, mit der Begründung dass die Umsatzsteuer zum Gewinn gezählt werden muss, da sie nicht im Bewilligungszeitraum gezahlt wurde...WHAT?!

    Korrekt.


    - Loht essich hier Klage einmzureichen?

    Nein, das ist bereits vom Bundessozialgericht entschieden, dass das Einkommen ist.


    Wieso wird ein Gewinndurchschnitt meines Bewilligungszeitraumes berechnet?

    Weil das in § 3 Abs. 4 der Bürgergeld-Verordnung nunmal so vorgeschrieben ist.

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