Bürgergeld Weiterbewilligung - Fehlende Kontoauszüge und Einstellung der Leistung

  • Hallo

    Mein WBA um 1.10.24 brauchte neben anderen Unterlagen auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Ich hatte es einfach vergessen!

    Bin 58, nicht mehr voll arbeitsfähig und dadurch seit 8 Jahren mit minijobs im Bezug.

    Zusätzlich gab es eine Mieterhöhung meiner Sozialwohnung der ich -logischerweise- zugestimmt hatte. Dieses wollte das JC auch, was ich allerdings nicht wusste.

    Folge: Eine 100% Sanktion incl.Miete usw.

    BEIDES wurde nachgereicht.

    Eine telefonischer Kontakt wurde mit einfachem auflegen beendet, als ich meinte das ich diese Sanktion extrem unverhältnismäßig, bedrohlich finde. Aber wissen wollte, wie weit der Vorgang nun aber sei. Wie gesagt, das der Fehler bei mir lag, ist für mich nicht das Thema.

    Aber das andere...pure Willkür

    Sich gegen den Umgang des JC sich zu wehren, eine Odyssee. Mir brachte es sofort 2 inkassobriefe + strafgebühren für mtl. Zahlungen. Von der Angst obdachlos zu werden ganz zu schweigen. Das alles hat das JC mir bereits 3mal im Leben "ermöglicht".

    1x wegen plötzlicher Nichtanerkung der Miete, 1x weil der Mitarbeiter sich nicht vorstellen konnte das ich in meinem Alter auswärts arbeite,1x weil der Computer dort vermeldete, daß ich 3 Jobs hätte.

    Und nun schon wieder. Sich von diesem finanziellem k.o. zu erholen wird wieder ein Jahr dauern....

  • Hast du Fragen zu deinen Problemen? Dass ein WBA nicht bewilligt wird, wenn keine Kontoauszüge vorliegen, ist nunmal so. Ohne Kontoauszüge kann nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Hilfebedürftigkeit nicht festgestellt werden.

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