Wohngeld Weiterbewilligung Antrag und Anhörung

  • Mein Lebensgefährte ( wir sind seit 14 Jahren zusammen, haben aber schon immer zwei Wohnungen) bezieht seit 2019 Erwerbsminderungsrente.
    Im August 2022 hat er das erste Mal Wohngeld beantragt. Im Juni 2023 hat er dann den Weiterbewilligungantrag gestellt.
    Im Dezember 2023 hat er eine Anhörung erhalten. Er hatte im Dezember 2022 einen kurzzeitigen Handwerksauftrag in meiner Wohnung übernommen, den wir ordentlich über die Minijob Zentrale angemeldet hatten, uns war aber nicht klar, dass er diese kurzfristige Tätigkeit auch beim Wohngeld hätte angeben müssen.
    Da die an und Abmeldung bei der Minijob Zentrale ordentlich erfolgt ist und der Auszahlungsbetrag gering war, hatte das keine Konsequenzen .
    Im März 2024 hat mein Lebensgefährte die nächste Anhörung erhalten.
    Dieses Mal wurde ihm vorgeworfen, dass sein Lebensmittelpunkt nicht in seiner Wohnung, sondern sich in meiner Wohnung befinden würde. Als Beweis wurde angeführt, dass er regelmäßig meinen Hund Gassi führt und in meinem Haushalt Handwerkliche Arbeiten ausführt und mich auch ansonsten bei der Hausarbeit unterstützt da ich Vollzeit berufstätig wäre.

    Tatsächlich verhält es sich so, dass ich zu 100 % im Home-Office arbeite. Glücklich wäre, wenn mein Lebensgefährte mich hier mal im Haushalt unterstützen würde. 😅 Unabhängig davon sehen wir uns natürlich regelmäßig, das aber sowohl in seiner als auch in meiner Wohnung. Ich habe aber auch noch von keiner Gesetzgebung gehört, die jemandem mit Erwerbsminderungsrente und Wohngeld Anspruch verbietet eine Beziehung einzugehen.
    Da mein Lebensgefährte Rechtschutz versichert ist und wir so langsam auch das Gefühl haben, dass die Wohngeldstelle irgendwie nicht will hat er im Juni diesen Jahres einen Anwalt eingeschaltet.
    Bis vergangene Woche hat die Wohngeldstelle diesen Anwalt komplett ignoriert. Der Anwalt hat jetzt eine letzte Frist gesetzt, da das Ganze beim Verwaltungsgericht landen würde, wovon mein Lebensgefährte auch nicht endlich sein Wohngeld bekäme, wäre ihm aber sehr daran gelegen, die Sache außergerichtlich zu klären.

    Heute kam dann ein Brief der Wohngeldstelle den der Anwalt weitergeleitet hat. Jetzt behauptet die Sachbearbeiterin plötzlich, sie hätte meinen Lebensgefährten mehrfach versucht zu erreichen dieser würde aber nicht reagieren.

    Uns fehlen da ehrlich gesagt die Worte.

    Mich würde mal das Schwarm Wissen hier interessieren, kommt so etwas öfter vor? Wir hatten mit öffentlichen Stellen noch nie zu tun. Vor seiner Erkrankung war mein Lebensgefährte immer berufstätig.. Bevor er überhaupt Wohngeld beantragt hat, hat er erst mal Rücklagen aufgebraucht.

    Hat hier jemand gegebenenfalls noch eine Idee? Wir wohnen im Rhein-Main Gebiet Nähe Frankfurt. Bei den Anwälten hier ist das nicht gerade ein beliebtes Tätigkeitsfeld. Habe ich so das Gefühl..

    Mein Lebensgefährte ist Mandant bei einem Anwalt, der sich nur mit solchen Fällen beschäftigt und ihm heute gesagt hat, dass er unter allen Umständen verhindern will, dass der Vorgang zum Verwaltungsgericht geht. Es hat sich so angehört, als könnte das Wohngeldamt damit durchkommen, was ich absolut nicht nachvollziehen kann.


  • Mein Lebensgefährte ist Mandant bei einem Anwalt, der sich nur mit solchen Fällen beschäftigt und ihm heute gesagt hat, dass er unter allen Umständen verhindern will, dass der Vorgang zum Verwaltungsgericht geht. Es hat sich so angehört, als könnte das Wohngeldamt damit durchkommen, was ich absolut nicht nachvollziehen kann.


    Wenn selbst der Anwalt offenbar meint, an den Vorwürfen der Wohngeldstelle sei was dran, was sollen wir da aus der Ferne zu sagen? Wir kennen die tatsächlichen Verhältnisse nicht.

  • Hallo? Was interpretieren Sie denn in die Aussage des Anwaltes?
    Er möchte nicht, dass der Vorgang zum Verwaltungsgericht geht mit der Begründung, dass es dort noch viel länger dauert bis das Wohngeld endlich gezahlt wird.
    Ich hätte mich hier überhaupt nicht an dieses Forum gewandt, wenn an den Vorwürfen irgendwas dran wäre, dann hätte mein Lebensgefährte wie in den Jahren zuvor niemals Wohngeld beantragt.
    Er ist 2017 erkrankt und hat das erste Mal eine Leistung wie Wohngeld im Jahr 2022/2023 bezogen.
    Wie bereits in meinem Eingangs Post beschrieben steht hier nicht die Art unserer Beziehung zu Debatte!
    Auf jeden Fall ist mir kein Gesetz bekannt das einer erwerbsgeminderten Person das Führen einer Beziehung versagen kann !
    Ich selber zum Beispiel bin verwitwet , habe einen Anspruch auf große Witwenrente , da kommt der Renten Versicherer auch nicht auf die Idee, das mein Lebensgefährte für mich unterhaltspflichtig wäre und ich ihn doch bitte schön zu heiraten hätte..

  • Er möchte nicht, dass der Vorgang zum Verwaltungsgericht geht mit der Begründung, dass es dort noch viel länger dauert bis das Wohngeld endlich gezahlt wird.

    Zwischen "länger dauern" und "dass die Wohngeldstelle damit durchkommt"


    Es hat sich so angehört, als könnte das Wohngeldamt damit durchkommen,


    liegt aber nunmal ein himmelweiter Unterschied.

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