Hallo liebes Forum,
das Jobcenter möchte mich wegen eines verpassten Meldetermines sanktionieren und hat mir dazu den Termin für eine Anhörung zugeschickt.
Ich vermute, dass weder das Einladungsschreiben zum Termin, noch die beigelegte Rechtsfolgenbelehrung korrekt bzw. vollständig sind und möchte mich
gegen die mögliche Sanktion wehren.
In dem Einladungsschreiben findet sich folgender Hinweis:
"Bitte beachten: Eine Krankschreibung allein ist nicht mehr ausreichend um ein Nichterscheinen zu
rechtfertigenl Bitte beachten Sie die nachfolgende Hinweise zur notwendigen zusätzlichen äztlichen
Bescheinigung über Wegeunfähigkeit."
Laut Sozialgericht Hildesheim ist die Forderung nach einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung unzulässig. Außerdem müsste dieser Text dann
doch eher in die Rechtsfolgenbelehrung, oder?
Weiter halte ich die Rechtsfolgenbelehrung (siehe Anhang) für unvollständig. So fehlt z. B. der Hinweis, dass ein Termin nicht als versäumt gilt
Noch am Termintag beim Jobcenter meldet. Auch fehlt z. B. ein Hinweis bzgl. Übernahme der Fahrtkosten.
Da ich noch relativ neu in dem Thema bin und mich das erste Mal gegen eine mögliche Sanktion wehren möchte bin ich über eure
Meinung/Erfahrungen/Einschätzung sehr dankbar!