Hallo liebes Forum,
meine Tochter(33 Jahre) ist im Trennungsjahr, ist mit 80 % behindert und von der Rente nicht als erwerbsmindert eingestuft worden. Einspruch macht keinen Sinn , da Sie die geforderten Monate (36Monate vor Antragsstellung) nicht erfüllt.
Nun lebt Sie bei uns und wir wollen Bürgergeld beantragen. Wir lassen Sie in Ihrem alten Kinderzimmer wohnen, Sie bekommt noch Trennungsgeld.
Wir sind jetzt auf Wohnungssuche, worauf müssen wir jetzt achten beim Antrag auf Bürgergeld für Sie ?
Habt Ihr da Tips für mich.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank