Bürgergeld und Einkommen Anrechnung

  • Hallo allerseits,

    ich beziehe seit Juni da ich Schwierigkeiten hatte direkt nach meinem künstlerischen Studium was zu finden. Seitdem arbeite ich als Minijobber.


    Tatsächlich meldete sich ein Arbeitsgeber vor ein paar Tagen. Allerdings ist dies bis jetzt ein einmaliger Auftrag. Das Honorar könnte auf die 5000 Brutto hinauslaufen. Ein Gespräch über Festanstellung findet bereits statt, allerdings erst ab nächstes Jahr.


    Jetzt stellt sich die Frage wie das Jobcenter die Lage handhaben würde? Ich denke mal ich müsste alles abgeben? Allerdings stellt sich bei mir die Frage ob sich das überhaupt lohnt. Meine größte Sorge wäre, wenn ich auf das BG nun verzichte, dass ich danach wieder arbeitslos bin. Es würde alleine wegen der Krankenkasse auch nicht viel übrig bleiben.


    Ich wäre über einen Ratschlag dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Die Frage ist wie das Jobcenter hier handeln würde wenn ich einen einmaligen Lohn bekommen würde. Heißt das ich verzichte auf BG nun fürs nächste halbe Jahr? Wie ist das dann mit der Krankenkasse?

  • Du bekommst keinen Lohn, sondern Honor. Und das ist Einkommen aus Selbstständigkeit, die auf 6 Monate aufgeteilt wird bzw. auf den Zeitraum, den du selbstständig warst, falls der kürzer als 6 Monate ist.

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