Ich bekomme von meiner Bank monatlich Guthabenzinsen.
Durch den Zinseszinseffekt sind diese jeden Monat ein paar Euro höher.
1.
Wie werden die Kapitaleinkünfte nach Ausschöpfung des Freibetrags berücksichtigt?
Angenommen, ich bekomme 90 € Zinsen, werden die einfach vom aktuellen Regelsatz abgezogen (563 € - 90 €)?
2.
Verhält es sich gleich, wenn ich meinen Freistellungsauftrag bei der Bank ausgeschöpft habe und nun auf die Zinserträge Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag zahle?