Als Bürgergeldempfänger Privatkredit Dritten geben

  • Hallo Community,

    mal der umgekehrte Fall. Darf man als Bürgergeldempfänger (Vermögen unter der Freigrenze) einen kleinen Privatkredit an Familienangehörige geben. Habe einem Familienmitglied in der Not einen kleinen Geldbetrag geliehen (1100 Euro) und dieses nun wiederbekommen. Hatten auch keinen schriftlichen Vertrag. War dies rechtens? Das Jobcenter möchte nun wissen wofür das war.

    Danke schonmal für die Antworten!!!

  • Darf man. Man muss die offene Forderung gegenüber Dritten aber in der Anlage VM angeben. Ansonsten wird es schwer, nachzuweisen, dass das zurück gezahlte Geld nicht eine Schenkung ist.

  • Ist die Zahlung und die Rückzahlung über dein Bankkonto gelaufen?

    Meine Schwägerin hatte mir Geld für eine Zahnarzt Rechnung geliehen und auf mein Konto mit dem Vermerk "Darlehn für Zahnarzt Rechnung" überwiesen. Ich habe dann die Rückzahlung mit dem Vermerk "Rückzahlung Darlehn Zahnarzt Rechnung" über mein Konto laufen lassen.

    Gab bei mir so keine Probleme mit dem JC.

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