Pflegegeld wurde bei Vermögen angerechnet

  • Hallo,

    ich habe die letzten Jahre ganz alleine meinen erkrankten Vater gepflegt, Pflegegrad 4. In der Zeit habe ich Bürgergeld bezogen und von meinem Vater das Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wurde nicht als Einnahme auf das Bürgergeld angerechnet.

    Mein Vermögen war immer knapp unter 15.000 Euro und stieg natürlich durch das Pflegegeld.

    Aufgrund des Aufwands der Pflege meines Vaters und einer schweren Depression, sowie weiterer gesundheitlicher Einschränkungen hatte ich nicht mal die Möglichkeit das Geld für irgendwas (Renovierung, Erholungsurlaub etc.) zu verwenden.

    Als mein Vater dann zum Jahreswechsel ins Heim gezogen ist und ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen musste wurde der abgelehnt. Grund zu hohes Vermögen, wobei die Differenz zum Schonvermögen nur vom Pflegegeld ist.

    Beim Ende der Pflegetätigkeit war ich aufgrund der Depression nicht arbeitsfähig. Dem Jobcenter ist das natürlich bekannt gewesen. Ich habe dann ein halbes Jahr von meinem Vermögen gelebt bis ich wieder einen neuen Antrag stellen konnte.

    Als der Ablehnungsbescheid kam hatte ich durch die Depression und allem weiteren was auf mich einstürzte beim Thema Umzug ins Heim usw. nicht mehr die Kraft einen Widerspruch einzureichen. Kann aber nach meinem Wissen innerhalb von einem Jahr immer noch einen Überprüfungsantrag stellen.

    Ich frage mich, ob es eine Chance auf Erfolg hätte. Die Pflegeperson soll ja von der Pflege etwas haben ist ja immer die Begründung warum das Geld nicht als Einkommen angerechnet wird. Ich hatte da so nichts von.

    Vielen, lieben Dank schonmal.

  • Die Pflegekraft hat sehr wohl etwas, weil es nicht als Einkommen gilt. Aber dann später nunmal als Vermögen und zwar frei verfügbares, da es nicht für die Pflege verbraucht wurde. Da gibt es keine Ausnahme. Ein Überprüfungsantrag würde nichts bringen. Selbst der BGH hat so entschieden.

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