Betriebskostenabrechnung Guthaben - Kosten der Unterkunft und Anrechnung

  • Hallo :hi

    Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinem Partner. Ich bekomme Rente und gelte somit als nicht leistungsberechtigt. Mein Partner bekommt 338 Euro insgesamt vom Jobcenter monatlich,da meine Rente ja voll angerechnet wird. Wir bezahlen momentan 610 Euro Warmmiete. Jetzt kam die Betriebskostenabrechnung und wir bekommen 510 Euro zurück! ( 502 Euro Heizkosten und 7 Euro Betriebskosten) Darf und wird das Jobcenter die kompletten 510 zurück fordern oder dürfen wir anteilig etwas behalten, da er ja nur 338 monatlich insgesamt erhält vom Jobcenter?

    Ich hoffe jemand kann mir diese Frage beantworten. Vielen Dank im Voraus

  • Das JC berücksichtigt das Guthaben im Folgemonat nach Rückzahlung. In eurem Fall mit der Maßgabe, dass anstatt 610 Euro Miete nur noch 100 Euro zu berücksichtigen sind. Damit dürfte es schlicht in dem Monat kein Bürgergeld geben. Also 338 Euro weniger.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!