Kosten der Unterkunft - Guthaben Betriebskostenabrechnung und Weiterleitung an Jobcenter

  • Darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters Informationen an das Jobcenter

    weiterleiten?

    :hi

    die Frage steht bereits oben, aber ich werde sie noch zusätzlich erläutern:

    Und zwar habe ich ein relativ hohes Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung,welches mit der nächsten Nutzungsgebühr verrechnet werden soll.Alles richtig und gut soweit .

    Die Sache ist nur die,das wir uns, meine Tochter und ich,die Miete etc teilen..das Jobcenter zahlt die Hälfte aller Kosten ,die andere Hälfte ich.

    Nach dem Telefonat mit der Bitte das Restguthaben auf mein Konto zu senden(mit der Verrechnungsstelle meines Vermieters)kam heraus das sie ,also die Angestellte , mehrmals das Jobcenter erwähnte,z.b. ob denn das JC schon von der neuen Miete wüsste ,die im übrigen vermindert wurde ,also dementsprechend hat mein Vermieter keinerlei Verlust zu erwarten,was ich natürlich verneinte ,weil die Abrechnung am Wochenende im Kasten war und heute erst Montag ist.

    So deshalb würde ich nur aus Neugier gerne wissen,ob die Angestellte gesetzlich dazu verpflichtet ist dem JC davon zu berichten.

    Das soll nicht heißen das ich das dem JC verheimlichen würde..was ja auch gar nicht geht wegen Neuberechnung etc .

    Die Abrechnung wird morgen ordnungsgemäß abgegeben.


    Viele Grüße und vielen Dank im voraus

  • So deshalb würde ich nur aus Neugier gerne wissen,ob die Angestellte gesetzlich dazu verpflichtet ist dem JC davon zu berichten.

    Nein. Erst, wenn das Jobcenter seinen Auskunftsanspruch gem. § 60 Abs. 2 SGB II geltend machen würde, weil du die Abrechnung nicht eingereicht hast.

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