Hallo an alle,
mein Problem, welches ich aktuell habe, bezieht sich auf das Guthaben der BK-Abrechnung 2023. Das Jobcenter will mir das komplette Guthaben anrechnen, obwohl mein Sohn als Haushaltsmitglied, die vergangenen Jahre die Hälfte der Miete aus eigener Tasche gezahlt hat.
Als Begründung wird seitens des Jobcenters angegeben, dass mein Sohn im Juni 2024 ausgezogen ist und keinen Anspruch auf das anteilige Guthaben für 2023 hat.
Sein Auszug ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass er im Jahr 2023 wie auch davor, dem Jobcenter 50% der Miete abgenommen hat und somit auch einen Anspruch auf die Hälfte des Guthabens hat.
Das ist ja so, als würde jemand in einer Gruppe von 5 Personen, für ein Jahr monatlich einen Lottoschein abgeben, für den alle den gleichen Betrag zahlen.
Die Gewinne sollen dann an alle am Ende des Jahres gerecht aufgeteilt werden.
Da kann man dann doch auch nicht den Teilnehmern ihren Gewinnanspruch verweigern, nur weil diese vor Auszahlung in andere Städte gezogen sind.
Es wäre super, wenn ich hier einen Rat bekommen könnte.