Betriebskostenabrechnung Guthaben - Kosten der Unterkunft und Anrechnung des gesamten Guthabens

  • Hallo an alle,

    mein Problem, welches ich aktuell habe, bezieht sich auf das Guthaben der BK-Abrechnung 2023. Das Jobcenter will mir das komplette Guthaben anrechnen, obwohl mein Sohn als Haushaltsmitglied, die vergangenen Jahre die Hälfte der Miete aus eigener Tasche gezahlt hat.

    Als Begründung wird seitens des Jobcenters angegeben, dass mein Sohn im Juni 2024 ausgezogen ist und keinen Anspruch auf das anteilige Guthaben für 2023 hat.

    Sein Auszug ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass er im Jahr 2023 wie auch davor, dem Jobcenter 50% der Miete abgenommen hat und somit auch einen Anspruch auf die Hälfte des Guthabens hat.

    Das ist ja so, als würde jemand in einer Gruppe von 5 Personen, für ein Jahr monatlich einen Lottoschein abgeben, für den alle den gleichen Betrag zahlen.

    Die Gewinne sollen dann an alle am Ende des Jahres gerecht aufgeteilt werden.

    Da kann man dann doch auch nicht den Teilnehmern ihren Gewinnanspruch verweigern, nur weil diese vor Auszahlung in andere Städte gezogen sind.

    Es wäre super, wenn ich hier einen Rat bekommen könnte.

  • Wenn der Zufluss des Guthabens zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, als der Sohn schon ausgezogen war, ist das Guthaben voll auf deinen Bedarf anzurechnen. Das hat das Bundessozialgericht schon vor vielen Jahren so entschieden.


    Zitat

    Entscheidend ist insoweit nicht, wie das Einkommen erwirtschaftet wurde, und für welche Zeit die Kosten angefallen sind, sondern allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Berücksichtigung. Dass die gemeinsame Tochter des Klägers und seiner Ehefrau - wie das LSG bindend festgestellt hat - im Jahre 2006 für ein Drittel der Aufwendungen der Betriebs- und Heizkosten aufgekommen ist, ist demnach grundsicherungsrechtlich unbeachtlich. § 22 Abs 1 S 4 SGB II differenziert nicht nach dem Ursprung der Rückzahlungen oder Guthaben. Nach dessen Wortlaut mindern Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten der Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen. Eine Beschränkung auf Abrechnungen, die allein aus Zahlungen des Leistungsberechtigten resultieren, ist der Norm nicht zu entnehmen. Genauso wie Guthaben, die aus Zeiten stammen, zu denen keine Hilfebedürftigkeit bestand, zu berücksichtigen sind, ist es unerheblich, wer die Zahlungen getätigt hat (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20.1.2010 - L 3 AS 3759/09 - Juris).

  • Hallo Tamar,

    so einen ähnlichen Text habe ich in meinem Widerspruchsbescheid stehen. *dieses Amtsdeutsch versteht doch kein Normalsterblicher*X/

    Sollte ich jetzt tatsächlich gegenüber dem Jobcenter den kürzeren ziehen, tue ich das mit einem lachenden und einem weinenden Auge:

    Die Hälfte des Guthabens habe ich gleich nach Eingang meinem Sohn zukommen lassen...und dort wird es auch bleiben!

    Soll sich das Amt jetzt mal schön einen passenden Ratenzahlungsplan einfallen lassen, denn für diese bürokratische, ungerechte, fast schon einem Betrug gleich kommende Vorgehensweise, habe ich absolut kein Verständnis, Gerichtsurteile hin oder her.

    Danke für die schnelle Antwort.

  • Das muss sich das Jobcenter nichts großartig einfallen lassen. Es wird einfach von deinem Bürgergeld jeden Monat 10% des Regelsatzes, also 56,30 Euro nicht auszahlen, § 43 SGB II. Im Fall der verspäteten Mitteilung des Guthabens sind sogar 30% des Regelsatzes möglich.

    Dein Verständnis dafür ist nicht von Nöten.

  • Ich habe meine BK-Abrechnungen immer sofort dem Amt zukommen lassen, eine Sanktion war bei mir noch nie notwendig, so auch nicht im aktuellen Fall.

    Von daher, sollen sie von mir aus die 56,30 € monatlich einbehalten, damit kann ich leben. Die Hauptsache für mich ist, dass ich das durchgesetzt habe, was nur gerecht ist, in dem die Hälfte des Guthabens da gelandet ist, wo es hingehört.

    Nochmals danke für die Infos.

  • Die Hauptsache für mich ist, dass ich das durchgesetzt habe, was nur gerecht ist, in dem die Hälfte des Guthabens da gelandet ist, wo es hingehört.


    Wieso durchgesetzt? Du hast nichts durchgesetzt. Niemand verbietet dir, Geld zu verschenken. Du musst dann eben mit weniger Geld leben.

  • Andersherum wäre es ja auch so, dass das JC bei einer Nachzahlung der Betriebskosten aus dem Jahr 2023 von deinem Sohn nicht einen Cent verlangt hätte, sondern die komplette Nachzahlung übernommen hätte.

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