hallo, vielleicht kann mir ja jemand meine Frage beantworten, ich bekomme Bürgergeld und vom JobCenter wurde mir bislang gesagt, dass meine Miete zu hoch ist und deshalb die kalten Nebenkosten nicht übernommen werden, nur die Bruttokaltmiete und die Heizkosten. Bei der letzten Betriebskostenabrechnung, hatte ich eine Heizkostennachzahlung und eine Betriebskosten Nachzahlung, die Betriebskosten Nachzahlung wurde vom Jobcenter nicht übernommen, nur die Heizkosten. Wegen zu hoher Miete, wie ist es jetzt umgekehrt, wenn ich ein Betriebskosten Guthaben habe, bei den kalten Betriebskosten, steht das doch dann eigentlich mir zu, da ich das ja auch selber bezahle und bisher auch keinen Anspruch auf Rückerstattung einer Nachzahlung hatte. Kann sich das Jobcenter jetzt Rückzahlung der Hausverwaltung für die kalten Betriebskosten einbehalten?
Nebenkostenguthaben - Berechnung - Teil selbst gezahlt
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Zoes -
26. November 2024 um 19:21 -
Unerledigt
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Wenn du zur Miete selbst zuzahlen musstest, steht dir das Guthaben bis zu dieser Höhe zu. Also z. B. 50 Euro im Monat musst du selbst dazu zahlen, das sind dann 600 Euro im Jahr. Ist das Guthaben dann unter den 600 Euro, kann es das Jobcenter nicht anrechnen. Ist es z. B. 700 Euro, darf es nur 100 Euro anrechnen.
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also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wenn ich monatlich 100 € zu meiner Miete selber dazu zahlen muss und am Jahresende, eine Betriebskosten Rückerstattung der kalten Betriebskosten von 150 € bekomme, darf das Jobcenter diese nicht einbehalten.
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Genau.
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