Kapitalerträge - Freibetrag und Einkommen Anrechnung

  • Hallo an Alle,

    ich habe als einziges Einkommen in der Höhe schwankende monatliche Kapitalerträge zwischen 0-150 Euro. Abzusetzen wären im meinem Fall der 100€ Freibetrag/Jahr auf Kapitalerträge, außerdem die 30€/Monat Versicherungspauschale und die KFZ-Haftpflicht in der tatsächlichen Höhe (in meinem Fall 204 Euro/Jahr).

    Nun macht es aber finanziell einen Unterschied, in welcher Reihenfolge die erwähnten Punkte abgesetzt werden. Wird die Versicherungspauschale in der monatlichen Berechnung zuletzt herangezogen, also nach Freibetrag und KFZ-Haftpflicht, würde sie die ersten drei Monaten überhaupt nicht greifen und ich hätte am Ende insgesamt 90 Euro weniger in der Tasche. Am besten wäre es für mich, wenn in jedem Monat immer zuerst die Versicherungspauschale abgesetzt wird.

    Gibt es da eine festgelegte Reihenfolge oder liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters?

  • Die 100 Euro für Kapitalerträge sind ein Freibetrag, kein Absetzbetrag.

    Was für ein Vermögen steht hinter monatlichen Zinsen von 150 Euro im Monat? Und wieso schwankt da so?

    Wo hier irgendein "Verlust" entstehen soll, kann ich nicht erkennen.

  • Ich weiß, hab ich auch so geschrieben, aber die KFZ-Haftpflicht ist ein Absetzbetrag.

    Das ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Es ist so wie geschrieben.

    Kapitalerträge:

    Monat 1: 100 Euro

    Monat 2: 31 Euro

    Monat 3: 150 Euro

    Monat 4: 105 Euro

    Werden im 1. Monat zuerst die 100 Euro Freibetrag angesetzt und somit komplett aufgebraucht, kommen die 30 Euro Versicherungspauschale gar nicht mehr zum tragen und die Freibetrag ist aber bereits komplett weg.

    Werden aber hingegen erst die 30 Euro Versicherungspauschale angesetzt, werden nur 70 Euro vom Freibetrag aufgebraucht und die restlichen 30 Euro des Freibetrages stehen noch zur Verfügung, usw.

    Die KFZ-Haftpflicht habe ich jetzt mal außen vorgelassen, soll ja nur verdeutlichen, wie der Verlust zustande kommt.

  • Nochmal: ein Freibetrag ist kein Absetzbetrag. Das ist nur Verwaltungsvereinfachung. Wenn die Kapitalerträge über 100 Euro im Jahr sind, werden sie voll angerechnet. Das ist wie mit den bis zu 50 Euro, die bei einer Erstattung nicht zurück gefordert werden. Ist die Überzahlung aber 50,01 Euro, wird alles zurück gefordert und nicht nur 0,01 Euro.


    Es gibt keinen Verlust. Im Übrigen gehe ich nach wie vor davon aus, dass das hier recht sinnfrei ist, denn bei dem zugrunde liegenden Vermögen dürfte es gar kein Bürgergeld geben.

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